Terminvorschau des Landgerichtes Trier für die 27. KW
Trier (red/boß) In der 27. Kalenderwoche 2026 finden beim Landgericht Trier zwei neu beginnende Verfahren wegen bandenmäßiger Drogendelikte und gefährlicher Körperverletzung statt, außerdem drei Fortsetzungsverhandlungen wegen Mordes, Körperverletzung und Drogendelikten.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
I. Neu beginnende Strafverfahren
1. Strafverfahren: 2 KLs 8033 Js 785/25 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: RLG Dr. Mavany)
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den insgesamt sieben heute zwischen 27- und 40 Jahre alten Angeklagten vor, in unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang als Teil einer größeren Gruppierung, die aus weiteren, gesondert verfolgten Personen bestanden und die sich zum professionellen Anbau von Cannabispflanzen sowie zu dessen Handel zusammengetan haben sollen, agiert zu haben. Dazu seien in mehreren leerstehenden Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, dabei unter anderem einer Gemeinde im Vulkaneifelkreis, Hessen und Nordrhein-Westfalen zumindest 19 professionell installierte Indoor-Cannabisplantagen mit einer teils drei- oder vierstelligen Anzahl von Cannabispflanzen betrieben worden. Innerhalb der Gruppierung habe es ein hierarchisches Organisationsmodell gegeben. Die Mitglieder der Gruppierung seien teilweise familiär miteinander verbunden, teilweise untereinander befreundet gewesen. Die Angeklagten des hiesigen Verfahrens hätten nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft die Führungsriege gebildet. Die hiesigen Angeklagten sollen Beträge in Millionenhöhe aufgrund ihrer Beteiligung erzielt haben. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit den erstinstanzlich bereits beendeten Strafverfahren zu den Aktenzeichen 2 KLs 8033 Js 35737/25 sowie 1 KLs 8033 Js 37085/25. Drei der Angeklagten sind teils erheblich und einschlägig vorbestraft. Alle befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Dem 38 Jahre alten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Verlauf des Jahres 2025 mehrere Straftaten begangen zu haben. So soll er eine Zeugin, mit der er zunächst eine Beziehung geführt und auch nach der Trennung im Oktober 2024 noch in einer gemeinsamen Wohnung in Trier gelebt habe, zunächst zu Beginn des Jahres 2025 mit einem großen Küchenmesser bedroht haben. Als die Zeugin wenige Monate später in eine andere Wohnung gezogen sei, habe diese den Angeklagten in seiner damaligen Wohnung besucht. Anlässlich dieses Besuchs habe der Angeklagte die Zeugin zunächst mit der Faust gegen das Kinn geschlagen und anschließend mittels eines Kabels für ein paar Sekunden stranguliert. Da der Angeklagte die Trennung weiter nicht habe akzeptieren wollen, habe er der Zeugin über den Sommer hinweg bis in den Herbst nachgestellt. Letztlich habe er der Zeugin aus Verärgerung darüber, dass diese keinen Kontakt mehr zum Angeklagten wolle, bei einer Gelegenheit unvermittelt von hinten auf den Kopf sowie den Körper geschlagen. Mittels einer mitgeführten Nagelschere soll er zudem versucht haben, die Zeugin zu töten, indem er mit größtmöglicher Wucht insgesamt siebenmal auf diese eingestochen habe. Ein Passant, der das Geschehen mitbekommen habe, habe den Angeklagten von der weiteren Tatausführung abgebracht, wobei der Angeklagte auch diesen Zeugen angegangen sei. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.