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31.10.2025

Geflügelpest breitet sich weiter aus bei Wildvögeln - Auch Hausgeflügel betroffen

Koblenz (red/boß) Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz weiter aus bei Wildvögeln. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat den Erreger vom Subtyp H5N1 bislang

bei 60 Wildvögeln sowie in zwei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen. Bei 29 Wildvögeln und in einem Hausgeflügelbestand hat das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, dass es sich um die hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ handelt. Durch eine Bestätigung des FLI gilt der Ausbruch der Geflügelpest als amtlich festgestellt.
Inzwischen gibt es Nachweise in fast allen Landkreisen in Rheinland-Pfalz. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant, da bisher nur sehr wenige kleine Hausgeflügelbestände betroffen sind. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt auch von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach erfolgter risikoorientierter Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden.

Hintergrund:
Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.
Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.
Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Quelle Landesuntersuchungsamt