zurück 
30.10.2025

Bauern- und Winzerverband fordert rasche landesweite Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe

Koblenz (red/boß) Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) fordert das Land Rheinland-Pfalz nachdrücklich auf, sofort landesweite Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände vor der Ausbreitung der Vogelgrippe

– nach saarländischem Vorbild – umzusetzen. Im Saarland wurde als erstes Bundesland eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel sowie das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel erlassen, um das Einschleppen und die Verbreitung des hochansteckenden H5N1-Virus zu verhindern.
BWV-Präsident Marco Weber unterstreicht: „Das Saarland hat durch konsequentes und schnelles Handeln bewiesen, wie effektiver Schutz für unsere Bestände organisiert werden kann. Wir erwarten von Rheinland-Pfalz, dass die Politik hier ähnlich entschlossen vorgeht und umgehend eine landesweite Stallpflicht für Geflügel anordnet. Nur so können die Einträge des H5N1-Virus in unsere Betriebe wirksam verhindert werden.“
Nach Feststellung des H5N1-Virus bei Wildvögeln und deutlich ansteigenden Fallzahlen in ganz Deutschland sind alle Geflügelhalter in Rheinland-Pfalz aufgefordert, ihre Schutzkonzepte streng und umfassend einzuhalten sowie die Maßnahmen verschärft zu kontrollieren. Insbesondere frei zugängliche Futterstellen in der Nähe von Gewässern stellen besondere Gefahrenquellen dar und sollten unterbleiben, da Zugvögel dort angelockt werden und so ein hohes Risiko entstehen würde.

Die konkreten Forderungen des BWV Rheinland-Nassau lauten daher:
• Sofortige landesweite Stallpflicht für privat und gewerblich gehaltenes Geflügel
• Verbot aller Geflügelmärkte, -messen und -ausstellungen für die Dauer der Vogelgrippe-Gefahr
• Intensive betriebliche und behördliche Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen vor Ort
• Strikte Umsetzung aller Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere:
 Haltung in geschlossenen Ställen oder geschützten Vorrichtungen mit gesicherten Dach- und Seitenbegrenzungen
 Vermeidung frei zugänglicher Futterstellen, insbesondere an Gewässern
 Kein Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln, Absperrung und Abdeckung von Ausläufen an Ställen
 Strikte Trennung von Stall- und Straßenkleidung, Desinfektionsroutine beim Betreten/Verlassen des Stalls
 Sicherstellung, dass Futter, Einstreu und Materialien nicht für Wildvögel zugänglich sind
• Unbürokratische und schnelle Umsetzung finanzieller Hilfen für betroffene Betriebe und Klärung der Vermarktungsregeln für Eier sowie Fleisch aus vorübergehend eingestallten Tieren

Quelle BWV