29.10.2025
Die Verbraucherzentrale informiert: Vogelgrippe/Geflügelpest
Seit fast 20 Jahren kämpft Europa mit der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, wie sie auch bezeichnet wird. Sie ist eine für Vögel tödliche Erkrankung, die sich schnell durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Vögeln ausbreiten kann.
Für Menschen ist die Vogelgrippe ungefährlich. Sterben Wildvögel an Vogelgrippe, müssen Nutztiere in den Stall. Erkrankt ein Nutztier, muss der gesamte Bestand getötet werden. Diesen Herbst sind in fast allen Bundesländern bereits Krankheitsfälle von Wildvögeln nachgewiesen worden. Gefahr für Menschen besteht nicht. Auch dass Geflügelfleisch oder Eier wegen der Vogelgrippe teurer werden, ist derzeit nicht zu erwarten. Die ersten Ausbruchswellen zwischen 2006 und 2020 waren alle zeitlich und räumlich mit dem Vogelzug im Herbst verbunden. Inzwischen deutet einiges darauf hin, dass sich das Vogelgrippe-Virus "H5N1" unter Wildvögeln festgesetzt hat. Das Infektionsrisiko besteht somit das ganze Jahr, ist aber insbesondere in Herbst- und Wintermonaten am höchsten. Dieses Jahr (2025) sind vor allem Kraniche von der Vogelgrippe betroffen. In fast allen Bundesländern wurden in diesem Herbst bereits Krankheitsfälle von Wildvögeln nachgewiesen.
Die wichtigste Maßnahme ist, unsere Nutztiere, Legehennen, Masthähnchen Gänse und Enten vor der Vogelgrippe zu schützen. Daher sollten Nutz- und Heimtiere von Futter- und Wasserstellen, an denen sich Wildvögel aufhalten, unbedingt ferngehalten werden! Deswegen haben viele Regionen, die als Wildvogeldurchzugsgebiet gelten – z. B. Niedersachsen Thüringen, Schleswig-Holstein aber auch die Niederlande – eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel erlassen.
Wird in einem Geflügelbestand die Vogelgrippe nachgewiesen, werden alle Tiere des Bestandes getötet. Des Weiteren werden ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet im Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Bestand eingerichtet. Im Sperrbezirk gilt eine Stallpflicht, das heißt, die Tiere dürfen den Stall nicht verlassen. Im gesamten Beobachtungsgebiet (inklusive Sperrbezirk) können weder Eier, frisches Fleisch noch Geflügel aus den Betrieben verkauft werden.
Presse Verbraucherzentrale NRW |