Terminvorschau der 23. Kalenderwoche 2025 LG Trier
Trier (red/boß) In der 23. Kalenderwoche 2025 gibt es beim Landgericht Trier drei neu beginnende Verfahren wegen Totschlags, versuchten Totschlags und schwerem Raub sowie drei Fortsetzungsverfahren unter anderem wegen Bandenbetrugs, Unterbringung nach §63 StGB und schwerem Raub.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 49-jährigen Angeklagten zur Last, im Oktober 2024 in Trier seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung vorsätzlich durch Messerstiche getötet zu haben. Im Anschluss soll er die Leiche in der Wohnung in einer Wassertonne verwahrt haben, ehe er die Tat Anfang Dezember 2024 selbst bei der Polizei anzeigte. Er behauptete dabei, seine Ehefrau, die aus dem Leben habe scheiden wollen, auf ihr Verlangen hin getötet zu haben.Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 64-jährigen Angeklagten zur Last, im Dezember 2024 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Rahmen eines familiären Streits versucht zu haben, den Lebensgefährten seiner Tochter durch Messerstiche zu töten. Der Geschädigte wurde dabei im Bereich der Schulter, unterhalb des Kinns, im Bereich des Nackens und des Bauchs verletzt. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den beiden 39 und 38 Jahre Angeklagten zur Last, im November 2024 in Trier zwei Überfälle begangen zu haben. Sie sollen bei den Wohnungen zweier dem einen Angeklagten bekannten Personen erschienen sein und sollen dort versucht haben, unter Androhung und Anwendung von Gewalt die Geschädigten dazu zu nötigen, Geld und Wertgegenstände herauszugeben. Bei der zweiten Tat sollen sie CS-Gas, einen Schraubenzieher und ein Messer bei sich geführt haben. Dem Geschädigten der zweiten Tat soll einer der Angeklagten das CS-Gas ins Gesicht gesprüht und ihn im Anschluss mit Tritten und Schlägen verletzt haben. Durch die zweite Tat sollen die Angeklagten Gegenstände im Wert von ca. 30,00 € erlangt haben. Einer der beiden Angeklagten ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten, beide befinden sich in Untersuchungshaft.