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08.06.2024

Der Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ - auch nicht in der Sommersaison im Eifelkreis

Eifelkreis (red/boß) Sie ziehen oft den Kürzeren: 9.400 Mini-Jobber gibt es im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Das gehe aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Viele Betriebe tun so, als wären sie das ‚B-Team‘

– die Belegschaft ‚2. Klasse‘ quasi“, sagt Jerome Frantz von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Obwohl viele der Mini-Jobber oft seit Jahren ihren festen Platz in der Belegschaft haben, werden sie, so die Beobachtung der NGG Trier, vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen. „Oft bekommen sie keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Zuschläge. Dabei haben sie auf all das Anspruch“, sagt Jerome Frantz.
Die NGG Trier kritisiert, dass Mini-Jobber zum Teil weniger verdienen als regulär Beschäftigte: „Mini-Jobs rangieren oft im Lohnkeller – auf Mindestlohn-Niveau. Dabei müssen Arbeitgeber Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn bezahlen wie den anderen Beschäftigten auch, wenn sie die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation machen“, so Jerome Frantz.
Der Geschäftsführer der NGG Trier geht davon aus, dass in den kommenden Wochen zur Sommersaison in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Aber auch in der Lebensmittelherstellung würden „Urlaubslöcher per Mini-Jobs gestopft“. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.
Die NGG Trier sieht die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. „Hierdurch werden Vollzeitstellen verdrängt. Insbesondere für Frauen, die hier in der Region überdurchschnittlich oft geringfügig beschäftigt sind, werden Mini-Jobs schnell zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeitjob gelingt nämlich längst nicht immer. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen für viele das Laufband zur Altersarmut“, warnt Frantz.

Presse NGG