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03.06.2023

Kronenburger See: Erster Sanierungsauftrag erteilt

Kronenburg (red/boß) Bekanntlich ist bei der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 aufgrund der großen Belastung durch die Wassermengen die Talsperrentechnik des Kronenburger Sees beschädigt worden.

Die Hochwasserschutzfunktion war jedoch damals und ist auch heute in der Sanierungsphase voll gegeben.
Das Hauptaugenmerk bei der Sanierung liegt auf den so genannten beiden „Schützen“, den Schiebern zur planmäßigen Regulierung des Wasserablasses. Diese zwei Schütze müssen zusammen mit den Führungsschienen und der Antriebstechnik vollständig erneuert werden. Und weitere Arbeiten sind erforderlich, um die Hochwasserschäden zu beseitigen und den Kronenburger See für zukünftige Hochwasserereignisse zu stärken.
Die Aufnahme dieser Schäden, die technische Prüfung und Planung sowie die Ausschreibung der ersten Sanierungsarbeiten waren technisch und zeitlich eine große Herausforderung für die beauftragten Fachbüros. In der jüngsten Sitzung der Zweckverbandsversammlung konnte jetzt der erste wichtige Auftrag für die Sanierung vergeben werden.  
Bis zum Spätsommer sollen die beiden „Schütze“ hergestellt werden. Danach kann der technisch anspruchsvolle Einbau erfolgen. Hierfür ist ein niedriger Wasserstand im See die Voraussetzung. Daher lässt sich noch nicht vorhersagen, wann diese Sanierungsmaßnahme abgeschlossen sein wird.
Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See, Dahlems Bürgermeister Jan Lembach und sein Vertreter, Bürgermeister Hans Peter Böffgen von der Verbandsgemeinde Gerolstein äußerten sich für die Zweckverbandsversammlung nach der langen Phase der Planungen sehr erfreut, dass die konkreten Sanierungsarbeiten nunmehr beginnen können.     

Aufgrund der vorhandenen Schäden an der Talsperrentechnik, muss auch in diesem Sommer der Wasserstand im niedrigen Winterstau verbleiben. Daher ist auch in diesem Jahr ein Wassererlebnis leider nicht möglich.
Der Zweckverband Kronenburger See weist darauf hin, dass ein Betreten der Seefläche sowohl im trockenen als auch im Wasserbereich verboten ist. Sowohl die Schlammzone wie auch die Wasserfläche können erhebliche Gefahren für Menschen auslösen. Daher werden die Besucher des Kronenburger Sees dringend um Beachtung dieser notwendigen Regelung durch den Zweckverband gebeten.

Quelle: Gemeinde Dahlem