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08.03.2023

Durchsuchungen und Haftbefehl nach Ausschreitungen vor einer Trierer Diskothek an Fastnacht - U-Haft wird aufrechterhaltenb

Trier (red/boß) Am heutigen Mittwoch, 8. März 2023, haben Ermittler der Polizei Trier unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Trier die Wohnungen von neun Beschuldigten durchsucht, die der Beteiligung

an den Ausschreitungen gegen Polizeibeamte vor der Diskothek Secret Club in der Nacht zum 17. Februar 2023 verdächtig sind.
Der Maßnahme lagen Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde, die das Amtsgericht Trier auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier auf der Grundlage der bisherigen Ergebnisse der Ermittlungen erlassen hat. Die Durchsuchungen dienten der Auffindung von weiteren Beweismitteln.
Gegen einen Tatverdächtigen, einen 16-jährigen Jugendlichen aus Trier, hat das Amtsgericht Trier auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am 06. März 2023 einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie der gefährlichen Körperverletzung erlassen. Der Beschuldigte ist aufgrund des Haftbefehls festgenommen worden. Er wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt, der über die Aufrechterhaltung der Haft zu befinden hat.
Die Ermittlungen dauern an. Sie werden gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und der Körperverletzung sowie gegen zehn Beschuldigte wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und der gefährlichen Körperverletzung geführt.

Staatsanwaltschaft und Polizei Trier

Rückblick:
Rund 40 zum Teil äußerst gewalttätige Personen haben am frühen Freitagmorgen, 17. Februar, Polizeieinsatzkräfte in Trier-West zum Teil mit Eisenstangen, Besen, Schaufeln und Glasflaschen angegriffen. Es mussten Warnschüsse abgegeben werden, um die Lage unter Kontrolle zu bringen.
Eine Polizeibeamtin und vier Polizeibeamte mussten sich verletzt in verschiedenen Trierer Krankenhäusern in ärztliche Behandlung begeben. Sie wurden zwischenzeitlich nach ambulanter Behandlung aus den Kliniken entlassen und haben ihren Dienst beendet.

Nachtrag Polizeipräsidium Trier:
Nach der Verhaftung des 16-jährigen Jugendlichen aus Trier wurde dieser dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt. Der Ermittlungsrichter hat die gegen den festgenommenen Beschuldigten angeordnete Untersuchungshaft aufrecht erhalten. Der Beschuldigte wird nunmehr in eine Jugendstrafanstalt verbracht.