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23.01.2023

Vorsicht Radar - Die Polizeizone Eifel führt Geschwindigkeitsmessungen durch LIDAR-Geräte ein

St. Vith (red/boß) Die übertriebene oder nicht angepasste Geschwindigkeit spielt immer noch eine wesentliche Rolle bei Verkehrsunfällen, erstens als Ursache und zweitens in der Auswirkung der Verkehrsunfälle.

Einer Studie zufolge würde bereits das Herabsetzen der Geschwindigkeit um 5 km/h eine Verringerung der Verkehrsunfälle um 15% nach sich ziehen und die Anzahl der dabei Getöteten würde um 25% sinken.

Geschwindigkeitsregelungen zur Erinnerung:

- In Schulnähe sind 30er-Zonen eingerichtet. Diese werden durch Verkehrszeichen ‚F4a‘ angezeigt, sodass hier max. 30 km/h an allen Tagen und Uhrzeiten gilt, außer bei sogenannter ‚intelligenter‘ Beschilderung, die die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu bestimmten Tagen und/oder Uhrzeiten anzeigt. Auch eine angezeigte Fahrbahnerhöhung limitiert die Geschwindigkeit auf 30 km/h.

- Innerhalb einer Ortschaft sind generell max. 50 Km/h erlaubt, angezeigt durch ein Verkehrszeichen ‚F1‘ außer eventuell anderer angezeigter Regelungen.

- Außerhalb der Ortschaft sind max. 90 km/h zulässig, wenn diese nicht durch ein Verkehrszeichen ‚C43‘ auf andere Geschwindigkeiten (z Bsp. 50 km/h oder 70 km/h) herabgesetzt sind.

- In Wohn- oder Begegnungszonen sind maximal 20 km/h erlaubt.

Ankündigung:
Die Polizeizone EIFEL wird - wie bereits in der Vergangenheit angekündigt - zusätzlich zu den mobilen Geschwindigkeitsprüfungen ein bis zwei LIDAR-Geräte zur Geschwindigkeitsmessung platzieren.
Vielerorts wurden geeignete Stellen in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und Anwohnern ausgesucht.
Diese Stellen werden nun im Laufe dieses Jahres jeweils für den Zeitraum einer Woche mit einem Lidar, versehen, um so zur Sicherheit beizutragen.
Ab diesem Mittwoch wird der Lidar in St. Vith an der Luxemburgerstraße in Schulnähe bis zum 01.02.2023 installiert.

Presse Polizeizone Eifel