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20.01.2023

Wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der versuchten schweren Brandstiftung in U-Haft

Koblenz (red/boß) Nach dem Brand im Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Kurfürstenstraße in Koblenz am 18.01.2023 hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen 31-jährigen

deutschen Staatsangehörigen eingeleitet.
Ihm wird zur Last gelegt, zunächst am frühen Abend des 18.01.2023 versucht zu haben, in eine Wohnung in einem anderen Anwesen in der Kurfürstenstraße einzubrechen, um daraus Wertgegenstände zu entwenden. Er steht im Verdacht, nach dem Aufbruch eines auf einem Balkon stehenden Schranks versucht zu haben, die Balkontür zur Wohnung aufzubrechen. Dies soll er aufgegeben haben, nachdem er feststellte, dass sich jemand in der Wohnung befand und er die Tat deshalb nicht ungestört durchführen konnte.
Anschließend soll er ein ebenfalls in der Kurfürstenstraße gelegenes Mehrfamilienhaus betreten und in einem dortigen Kellerabteil Unrat mit einem Feuerzeug entzündet haben. Aufgrund der Tat wurden u.a. eine hölzerne Abtrennung des Abteils und der Putz des Kellerraums beschädigt. Zudem kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass 15 Personen, die sich im Haus aufhielten, das Anwesen nicht mehr über das Treppenhaus verlassen konnten, sondern von der Feuerwehr gerettet werden mussten.
Der Schaden liegt ersten Schätzungen zufolge im mittleren fünfstelligen Bereich. Die betroffenen Bewohner sind nach bisherigem Kenntnisstand unverletzt geblieben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat die Haftrichterin des zuständigen Amtsgerichts Koblenz am 19.01.2023 gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen wegen Fluchtgefahr und des dringenden Tatverdachts des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls und der versuchten schweren Brandstiftung. Bei seiner Vorführung hat der Beschuldigte sich nicht zur Sache geäußert, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, die unter anderem die Einholung eines Brandsachverständigengutachtens umfassen, dauern an.

Presse Staatsanwaltschaft Koblenz