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05.02.2025

Archivbericht 11.09.2019: Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten der Bundespolizei und gegen Fahrzeuginsassen nach spektakulärer Verfolgungsfahrt eingeleitet

Prüm (red/boß) Ein Privatvideo machte in den letzten Tagen in den sozialen Netzwerken die Runde, welches zu vielen unterschiedlichen Reaktionen in der Bevölkerung Anlass gab. Die

Staatsanwaltschaft Trier hat nun reagiert und ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten der Bundespolizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt und gegen die Fahrzeuginsassen wegen mehrerer Delikte eingeleitet.
Ihr ist am heutigen Tag von der Bundespolizeiinspektion Trier das besagte Video übergeben worden, das die Festnahme eines Mannes durch Beamte der Bundespolizei in der Nacht vom 08. auf den 09. September kurz nach Mitternacht, auf dem Hahnplatz in Prüm zeigt. 

Auf dem Video ist zu sehen, dass einer der Beamten dem Festgenommenen mehrere Schläge mit einem Gegenstand und Tritte versetzte, nachdem dieser aus dem Fahrzeug herausgezogen worden war.

Der Festnahme vorausgegangen war eine Verfolgungsfahrt. Ein PKW mit französischem Kennzeichen hatte sich einer Kontrolle der Bundespolizei auf der Autobahn A60 in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze entzogen. Die Beamten nahmen mit zwei Fahrzeugen die Verfolgung auf. Nach einer längeren Verfolgungsfahrt, bei der es zu hohen Geschwindigkeiten und mehrfach zu gefährlichen Fahrmanövern des flüchtenden Fahrzeugs kam, gelang es ihnen, das Fahrzeug auf dem Hahnplatz in der Stadtmitte von Prüm zu stoppen. Hierbei kollidierte das Fluchtfahrzeug mit einem der Dienstfahrzeuge.

Die Beamten nahmen die drei Insassen des Fahrzeugs vorläufig fest. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs wurden mehrere Behältnisse mit kleineren Mengen Betäubungsmitteln gefunden. Gegen die Insassen des flüchtenden Fahrzeugs, drei französische Staatsangehörige im Alter von 22 bis 26 Jahren, ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen verschiedener Verkehrsdelikte eingeleitet worden. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt.

Das Video von der Festnahme war der Polizei in Prüm anonym übermittelt worden. Sein Urheber ist bislang nicht bekannt.
Die Ermittlungen zum genauen Hergang der Festnahme, im Rahmen derer es auch zu einer Widerstandsleistung des Festgenommenen gekommen sein soll, stehen noch am Anfang und dauern an.

Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm unter der Telefonnummer 06551/9420 zu melden.
 
Rechtlicher Hinweis:
Gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn konkrete Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle Staatsanwaltschaft Trier