05.10.2026
Rückbau von drei Windenergieanlagen im Vulkaneifelkreis
Walsdorf/Zilsdorf/Daun (red/boß) Der Landkreis Vulkaneifel veranlasst den Rückbau von drei seit 2013 stillstehenden Windenergieanlagen im Bereich Walsdorf-Zilsdorf. Die Anlagen stellen aufgrund ihres Zustands und wiederholter unbefugter Zugänge
inzwischen ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Nachdem die Genehmigungen für die Anlagen rechtskräftig erloschen sind und der Betreiber seiner Verpflichtung zum Rückbau trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen ist, lässt der Landkreis die Anlagen nun im Wege der Ersatzvornahme zurückbauen. Damit sollen die bestehenden Gefahren beseitigt und die nicht mehr genehmigten Anlagen vollständig aus dem Landschaftsbild entfernt werden. Die drei Windenergieanlagen wurden Ende 2004 durch den Landkreis Vulkaneifel genehmigt und anschließend errichtet. Seit September 2013 sind die Anlagen außer Betrieb und speisen keinen Strom mehr in das öffentliche Netz ein. Aufgrund der fehlenden Stromeinspeisung erklärte der Landkreis Vulkaneifel im Herbst 2016 die Genehmigungen für erloschen. Gegen diese Entscheidung beschritt der Betreiber den Rechtsweg. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte im Jahr 2023 das Erlöschen der Genehmigungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies 2024 den Antrag auf Zulassung der Revision zurück. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Betreiber wurde in der Folge mehrfach zum Rückbau der Anlagen aufgefordert. Da der Betreiber dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen ist, veranlasst der Landkreis Vulkaneifel den Rückbau nun im Wege der Ersatzvornahme und lässt die Arbeiten durch ein beauftragtes Fachunternehmen durchführen. Der Rückbau ist nicht nur aufgrund des Erlöschens der Genehmigungen erforderlich. Die seit mehr als zehn Jahren stillstehenden Anlagen befinden sich teilweise in einem Zustand, der mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei einer der drei Anlagen ist der Rotor bereits demontiert und liegt am Boden. Zudem kam es wiederholt zu unbefugtem Betreten der Anlagen. Dabei wurden unter anderem Türen aufgeschnitten und Personen kletterten auf beziehungsweise in die Anlagen. Aufgrund des Zustands der Anlagen und der damit verbundenen Gefahren ist der Rückbau nun dringend erforderlich. „Die Anlagen sind seit vielen Jahren außer Betrieb und dürfen nicht mehr betrieben werden. Mit dem Rückbau wollen wir die bestehenden Gefahren beseitigen und zugleich die nicht mehr genehmigten Anlagen aus dem Landschaftsbild entfernen“, erklärt Landrätin Julia Gieseking. Für den Rückbau einer Windenergieanlage ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung der drei Windenergieanlagen werden derzeit auf rund 500.000 Euro geschätzt. Diese Kosten übernimmt der Landkreis zunächst. Gleichzeitig wird er die entstandenen Kosten gegenüber dem Betreiber und anteilig auch gegenüber dem Flächeneigentümer geltend machen. Die Fundamente der drei Windenergieanlagen werden nicht zurückgebaut. Sie verbleiben im Boden. Der Rückbau umfasst die oberirdischen und sicherheitsrelevanten Anlagenteile sowie die für die Demontage erforderlichen Komponenten und Einrichtungen. Alle weiteren Informationen sowie ein ausführlicher Fragenkatalog zum Rückbau der Windenergieanlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de abrufbar.
Quelle KV Daun |