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18.09.2026

Verstoß gegen Führungsaufsicht mit über 2 Promille

Koblenz (red/boß) Am Donnerstagmorgen, 17.9.2026, stellte die Bundespolizei bei der Kontrolle einer alkoholisierten 47-jährigen Deutschen am Koblenzer Hauptbahnhof eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Koblenz fest.

Diese basiert auf Verurteilungen aus 2017 und 2018 wegen Gewalt- und Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Laut Beschluss ist es ihr verboten, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Ein Atemalkoholtest gegen 6:45 Uhr ergab einen Wert von 2,02 Promille.
Der bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht - an ihre Wohnanschrift entlassen.