Terminvorschau des Landgerichtes Trier für die 38. KW
Trier (red/boß) In der 38. Kalenderwoche 2026 findet beim Landgericht Trier ein Revisionsverfahren wegen Mordes und ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie eine Fortsetzungsverhandlung wegen BTM-Delikten statt.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Mit Urteil vom 05.12.2023 hat das 1. Schwurgericht des Landgerichts Trier den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten; von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat es abgesehen. Zu dem Sachverhalt hat die Kammer unter anderem festgestellt, dass der Angeklagte Anfang 2012 gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin vorübergehend bei einer früheren Lebensgefährtin, dem späteren Tatopfer, in deren Wohnung in Trier gelebt habe. Das Zusammenleben sei von erheblichem Alkoholkonsum und zunehmenden Streitigkeiten, insbesondere aufgrund von Eifersüchteleien zwischen den beiden Frauen, geprägt gewesen. Aus Sorge um seine Beziehung und aus Groll gegen das Tatopfer habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, dieses zu töten. Anfang März 2012 habe er die arglose Frau in ihrer Wohnung von hinten mit einem Schal getötet, während seine Lebensgefährtin das Geschehen mit angesehen habe. Anschließend habe er die Leiche zunächst ins Schlafzimmer und später, begleitet von seiner Lebensgefährtin, in einem Schlafsack auf den Dachboden verbracht, wo er sie abgedeckt habe. Wenige Tage später hätten beide den Ort verlassen; die Leiche wurde erst im September 2016 bei Räumungsarbeiten entdeckt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil vom 05.12.2023 insoweit aufgehoben, als von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abgesehen hat. Die zugehörigen Urteilsfeststellungen blieben jedoch aufrechterhalten. Das nunmehr zuständige 2. Schwurgericht wird sich daher mit der Frage beschäftigen müssen, ob die besondere Schwere der Schuld gegeben ist. Auf die Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat die Aufhebung keinen Einfluss; diese ist rechtskräftig.
2. Strafverfahren: 5 KLs 8016 Js 17163/24 – 3. Große Strafkammer (Vorsitz: RLG Dr. Mavany)
Termine:
16.09.2026, 09.30 Uhr 18.09.2026, 09.30 Uhr
weitere Termine:
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Gegenstand des Verfahrens:
gefährlicher Körperverletzung u.a.
Verteidiger:
Rechtsanwältin Hartkorn, Trier
Rechtsanwalt Möller, Völklingen
Rechtsanwältin Schwiering, Trier
Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 45-jährigen Angeklagten vor, über die Jahre 2024 bis 2026 zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Stadtgebiet von Trier im Zustand verminderter Schuldfähigkeit mehrere Straftaten begangen zu haben. So soll sie in zwei Fällen gefährliche Körperverletzungen vollendet, in einem weiteren Fall dies versucht sowie in neun Fällen andere Personen bedroht haben. Die Angeklagte ist mehrfach, jedoch nicht einschlägig vorbestraft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren: 2 KLs 8033 Js 785/25 – 2. Große Strafkammer (Vorsitz: RLG Dr. Mavany)