09.09.2026
Stilllegung von Weinbergen wird belohnt
Voraussichtlich ab November 2026 können Winzerinnen und Winzer über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz elektronische Anträge für eine „dauerhafte Rodung von produktiven Rebflächen“ in Rheinland-Pfalz stellen.
Der Betrieb muss die produktive Rebfläche in seiner Weinbaukartei führen, über ordnungsgemäße Traubenerntemeldungen aus den Jahren 2024 und 2025 verfügen sowie fristgerecht die Traubenerntemeldung 2026 einreichen. Ausgeschlossen von der Beantragung der Rodungsprämie sind Rebflächen, die innerhalb der letzten fünf Jahren an einer Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen teilgenommen haben und Flächen mit einer Hangneigung von über 30 v. H. (Steillagen). Nach der Bewilligung der Rodung und der anschließenden, ordnungsgemäß durchgeführten und gemeldeten Rodung der Rebfläche erhält der Betrieb einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Hektar. Die Auszahlung erfolgt spätestens im Oktober 2027. Mit diesem finanziellen Anreiz soll das Produktionspotenzial nachhaltig gesenkt werden und zur Marktentlastung beitragen. Bei Inanspruchnahme der Förderung kann für diese Fläche keine Genehmigung für eine Wiederbepflanzungen beantragt bzw. erhalten werden. Darüber hinaus werden alle Genehmigungen für Neuanpflanzungen des Betriebes gelöscht. In den folgenden zehn Jahren können keine Anträge auf Neuanpflanzungen gestellt werden. Diese Maßnahme soll einmalig angeboten und mit EU-Mitteln des Sektorprogramms Wein im Rahmen der ersten Säule der GAP finanziert werden.
Presse Weinbauministerium |