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08.09.2026

Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz entscheidet: Keine Gelder für Verfassungsfeinde

Mainz/Koblenz (red/boß) „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Rheinland-Pfalz. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein für die Resilienz der Ersten Gewalt“. Mit diesen Worten hat Landtagspräsident Matthias Lammert

die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs begrüßt, mit welcher der Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Mit den am 3. Juli 2025 beschlossenen Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes hat der rheinland-pfälzische Landtag den bislang bundesweit umfassendsten Schutzmechanismus in Kraft gesetzt, um Verfassungsfeinde in den Reihen der Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitenden zuverlässig identifizieren und sie in der Folge von der staatlichen Finanzierung ausschließen zu können.
„Mit der heutigen Entscheidung steht fest, dass sich Parlamente gegen verfassungsfeindliche Angriffe aus dem Parlamentsinneren zur Wehr setzen können“, betonte Lammert. Der Verfassungsgerichtshof habe klargestellt, dass der Schutz des Parlaments und des demokratischen Prozesses elementare Verfassungswerte darstellen. Die Eingriffe in die Personalhoheit von Abgeordneten und Fraktionen sowie in die Grundrechte der Betroffenen sei somit gerechtfertigt.
„Dass der Landtag nicht der Finanzier seiner eigenen Verfassungsfeinde sein muss, steht jetzt höchstrichterlich fest. Die Rechtsauffassung des Landtags ist durch den Verfassungsgerichtshof vollumfänglich bestätigt worden.“, erläuterte der Landtagspräsident.
Nicht die Parteimitgliedschaft, sondern das konkrete Verhalten ist entscheidend. Dies gelte auch für die vielfach aufgestellte Behauptung, dass schon die bloße Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei für den Ausschluss aus der staatlichen Finanzierung genüge. Hierzu habe der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass nach dem Gesetz gerade nicht die Parteimitgliedschaft als solche, sondern das konkrete Verhalten des Mitarbeiters und das daraus abzuleitende Risiko für die parlamentarischen Rechtsgüter maßgeblich sei, so Matthias Lammert.

Dem Landtag Rheinland-Pfalz komme im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden damit eine Vorreiterrolle zu, so Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt, soweit diese eigene Initiativen mit Blick auf den Ausgang des rheinland-pfälzischen Verfahrens zurückgestellt hätten. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und dass das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.

Zum Hintergrund:
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht eine parlamentsspezifische Zuverlässigkeitsüberprüfung. Nach ihr werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen daraufhin überprüft, ob von ihnen ein Risiko für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit, die Sicherheit sowie die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags ausgeht. Ist dies der Fall, wird die staatliche Finanzierung der Mitarbeitenden eingestellt.

Weitergehende Informationen zum Gesetz sind hier abrufbar: https://landtag-rlp.de/de/aktuelles/aktuelles-aus-dem-landtag/keine-gelder-fuer-verfassungsfeinde-gesetze-sollen-geaendert-werden-22942 

Presse Landtag Rheinland-Pfalz