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03.09.2026

Anklage erhoben wegen Schüssen auf Polizeibeamte im Prümer Stadtpark

Trier/Prüm (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 25-jährigen Mann aus der Eifel, der am 07.04.2026 in Prüm im Rahmen einer Polizeikontrolle mehrere Schüsse auf die ihn kontrollierenden Beamten abgegeben hat,

Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Ihm werden versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich: Am 07.04.2026 gegen 13:00 Uhr wollte eine Polizeibeamtin und ein -beamter den Angeschuldigten im Stadtpark in Prüm kontrollieren. Die Polizei war gerufen worden, weil der Beschuldigte zuvor in einer benachbarten Arztpraxis herumgepöbelt und Anwesende belästigt haben soll.
Da der Angeschuldigte den Anweisungen der Beamten, stehen zu bleiben, keine Folge leistete und sich entfernen wollte, versuchte der männliche Beamte ihn mit einem Polizeigriff festzuhalten. Da sich der Angeschuldigte jedoch körperlich zur Wehr setzte, entstand ein Gerangel zwischen ihm und dem Beamten. Im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung setzte die Beamtin einen Taser gegen den Angeschuldigten ein. Er blieb jedoch ohne Wirkung. Im weiteren Verlauf des Gerangels, in das nunmehr auch die Beamtin einbezogen wurde, gelang es dem Angeschuldigten, dem Beamten die Dienstwaffe aus dem Holster zu entwenden. Mit der Waffe soll er sodann aus unmittelbarer Nähe einen Schuss auf den Beamten abgegeben haben, der diesen nur deshalb verfehlte, weil es dem Beamten gelang, den Arm des Angeschuldigten bei Schussabgabe abzulenken, so dass die Waffe verrissen wurde.
Nach dem ersten Schuss des Angeschuldigten setzte auch die Beamtin ihre Dienstwaffe ein, während der Angeschuldigte weitere Schüsse auf beide Beamte abgab. Aus der Dienstwaffe der Beamtin wurden insgesamt drei Schüsse abgegeben, die den Angeschuldigten jedoch verfehlten. Der Angeschuldigte seinerseits schoss so lange, bis das Magazin der Waffe leer war. Einer der Schüsse traf die Beamtin im Oberschenkel.
Der Angeschuldigte flüchtete anschließend in ein angrenzendes Waldgebiet. Nach Einleitung umfangreicher Fahndungsmaßnahmen wurde er kurz nach 19:00 Uhr in einem Waldstück in der Nähe des Stadtparks von Einsatzkräften angetroffen und widerstandslos festgenommen. Die entwendete Dienstwaffe, die der Angeschuldigte bei seiner Flucht weggeworfen hatte, konnte im Bereich des Taortes aufgefunden werden.

Die von dem Schuss getroffene Polizeibeamtin erlitt einen Durchschuss des Oberschenkels. Sie musste in einem Krankenhaus operiert und stationär behandelt werden. Ihr Kollege erlitt infolge der Abgabe des ersten Schusses des Angeschuldigten ein Knalltrauma.
Nach einem im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeschuldigte an einer psychischen Erkrankung, aufgrund derer seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit zumindest erheblich vermindert gewesen sein dürfte.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner am Tattag erfolgten Festnahme aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Trier in einstweiliger Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie.
Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Staatsanwaltschaft Trier - Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen


Tatort Stadtpark


Kriminalpolizeiliche Spurensuche im Stadtpark