01.09.2026
Eckpunkte des neuen Landesjagdgesetzes bekanntgegeben - Wolf nun jagdbare Art
„Der zweite Meilenstein zur transparenten und praxisnahen Anpassung des Landesjagdgesetzes und der Landesjagdverordnung ist geschafft“, sagte Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten
am heutigen Dienstag nach der Billigung zum Erlass der neuen Landesjagdverordnung im Ministerrat. Damit geht der Entwurf für die Landesjagdverordnung in die Verbändeanhörung. Schon vor zwei Wochen wurde der erste Meilenstein mit der Billigung des Entwurfs für das Landesjagdgesetz durch das Kabinett erreicht. Auch hier wurde das Anhörungsverfahren der Verbände unmittelbar eingeleitet. „Für mich ist es ein Grundsatz meiner Politik, zuzuhören, wo der Schuh drückt, offen für Ratschläge zu sein, sich verschiedene Perspektiven einzuholen und zu erfahren, was nicht nur auf dem Papier gut klingt, sondern auch in der Praxis umsetzbar ist und gleichzeitig dem Wald hilft“, so Schneider im Hinblick auf den Zeitplan und die frühzeitige Einbindung aller Akteurinnen und Akteure. Im Juli 2025 hatte der Landtag ein Landesjagdgesetz beschlossen, das zum 1. April 2027 in Kraft tritt. An diesem Zeitpunkt wird weiterhin festgehalten, um Rechtsklarheit zu schaffen. Eine Verabschiedung der Landesjagdverordnung stand bislang noch aus und ist deshalb sofort in die Wege geleitet worden. Diese regelt die näheren Rechtsvorschriften, unter anderem auch für nachgeordnete Behörden. Die Änderung des Landesjagdgesetzes gegenüber der Fassung vom Juli 2025 wurde nötig, da sich die EU-Vorgaben und damit auch das Bundesjagdgesetz hinsichtlich des Wolfs änderten. Dieser gilt nun als jagdbare Art. Da es also ohnehin einer Änderung bedarf, wird der Prozess genutzt, um weitere praxistaugliche Anpassungen vorzunehmen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten (MLWUF) hält an den bewährten Grundsätzen des Jagdrechtes fest. „Wir wollen einen Wald mit Wild. Wir wollen und müssen die Wildschäden minimieren, damit naturnaher Waldbau und Waldumbau in Zeiten des Klimawandels gelingen kann und die Flächen in Landwirtschaft und Weinbau möglichst geschützt werden“, so Christine Schneider. Änderungen sind aber bei der Entnahme von Wölfen nötig. Hier stehe, so Schneider, die Sicherheit der Menschen und deren Tiere an erster Stelle, gleichzeitig werde der günstige Erhaltungszustand der Art gewährleistet.
Weitere Änderungen betreffen die Eigenverantwortung der Jägerschaft, diese erlauben, auf örtliche Gegebenheiten einzugehen, statt pauschale Vorschriften zu erlassen. So wird es beispielsweise Anhörungsrechte für den Kreisjagdbeirat und die Bewirtschaftungsgemeinschaften geben. „Wir trauen den Akteurinnen und Akteuren vor Ort und den Behörden eine aktive Konfliktlösung zu. Deshalb wird im Gesetzentwurf die Staatsaufsicht über die Rotwildbewirtschaftung und seine Organisationen sowie die Aufstellung von Mindestabschussplänen von der Oberen Jagdbehörde wieder auf die untere Behördenebene zurückgeführt. Der Fachverstand des Kreisjagdbeirates und der Bewirtschaftungsgemeinschaften wird bei Entscheidungen über Abschusspläne durch Anhörungen eingeholt“, so Schneider.
„Ziel meiner Jagdpolitik ist es daher, dass Regelungen und Maßnahmen in der Praxis funktionieren und Akzeptanz finden. Daher bin ich offen für alle Vorschläge, die von den unterschiedlichen Interessensgemeinschaften aus Jägerschaft, Landwirtschaft, den Waldbesitzenden und dem Naturschutz bei uns eingehen werden“, so Schneider.
Presse Forstministerium |