19.08.2026
Hohe Bedrohungslage - Bevölkerung soll sich auf den Ernstfall vorbereiten
Berlin (red/boß) Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Sicherheitslage in Deutschland neu bewertet: Statt von einer bislang „abstrakten“ spricht er inzwischen von einer „hohen“ Bedrohungslage. Damit sei jederzeit
mit dem Risiko von Anschlägen zu rechnen. Anschlagspläne richteten sich ausdrücklich auch gegen kritische Infrastrukturen. Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen (KKI e. V.) fordert daraus Konsequenzen nicht nur für Sicherheitsbehörden und Betreiber, sondern auch für die Einbindung der Bevölkerung. Wenn die Bundesregierung die Bedrohungslage als hoch einstuft, muss sie die Menschen auch darüber informieren, was das konkret bedeutet. „Eine hohe Bedrohungslage darf keine abstrakte Information bleiben. Wer den Menschen sagt, dass Anschläge auf unsere Infrastruktur jederzeit möglich sind, muss ihnen auch sagen, wie sie sich darauf vorbereiten können“, sagt Martin Debusmann, Vorsitzender des KKI e. V. „Es geht explizit nicht darum, Angst zu erzeugen. Im Gegenteil: Gute Krisenvorsorge schafft Sicherheit. Wer weiß, was im Ernstfall zu tun ist, reagiert besonnener und entlastet gleichzeitig Behörden und Einsatzkräfte.“ Krisenvorsorge muss Teil der Sicherheitsstrategie werden Strom, Wasser, Telekommunikation oder Verkehrswege lassen sich trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen nicht lückenlos schützen. Gerade weit verzweigte Netze verlaufen oft über öffentliche und private Flächen und sind damit deutlich schwieriger abzusichern als zentrale Betriebsstandorte. Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen können deshalb ebenso wenig wie Polizei, Feuerwehr oder Katastrophenschutz allein garantieren, dass die Folgen eines gezielten Angriffs für die Bevölkerung jederzeit vollständig aufgefangen werden. Deshalb fordert das KKI bereits in seinem 2025 veröffentlichten Fünf Punkte-Plan zur Krisenvorsorge eine gezielte und transparente Sensibilisierung der Bevölkerung. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wie sie sich auf mögliche Ausfälle vorbereiten und in einer Krisensituation richtig verhalten können. Eigenvorsorge ist dabei kein Ersatz für staatlichen Schutz, sondern ein notwendiger Bestandteil einer resilienten Gesellschaft.
„Wir investieren zu Recht in den Schutz Kritischer Infrastrukturen und in die Fähigkeiten unserer Sicherheitsbehörden. Aber Resilienz endet nicht am Werkstor und nicht bei Polizei oder Katastrophenschutz“, so Debusmann. „Eine resiliente Gesellschaft braucht resiliente Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören verständliche Informationen, konkrete Handlungsempfehlungen und eine Krisenkommunikation, die die Menschen ernst nimmt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat im vergangenen Jahr eine Informationsbroschüre aktualisiert und neu veröffentlicht. Die Inhalte sind relevant und auch sehr anschaulich dargestellt. Leider ist dieser Relaunch seither kaum öffentlich gemacht und beworben worden. Unter www.bbk.bund.de ist er jedoch frei verfügbar, als Download oder gedruckt zu bestellen.
KKI: Bund und Länder müssen jetzt Kommunikation und Vorsorge ausbauen Das KKI fordert daher Bund und Länder auf, die Hochstufung der Bedrohungslage zum Anlass zu nehmen, die Bevölkerung systematischer auf mögliche Krisensituationen vorzubereiten. Bestehende Empfehlungen zur Eigenvorsorge müssen deutlich stärker kommuniziert und leicht verständlich vermittelt werden. Zugleich sollten Behörden, KRITIS-Betreiber und Hilfsorganisationen regelmäßig gemeinsame Krisenszenarien üben und ihre Kommunikation für den Ernstfall aufeinander abstimmen. Denn eine höhere Bedrohungslage erfordert nicht nur mehr Schutzmaßnahmen. Sie erfordert auch eine Gesellschaft, die weiß, was im Ernstfall zu tun ist.
Zugleich sollten Behörden und Hilfsorganisationen auch mit KRITIS-Betreibern regelmäßig gemeinsame Krisenszenarien üben und die Kommunikation für den Ernstfall aufeinander abstimmen. Für Unternehmen der Kritischen Infrastruktur ist das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) bindend, es trat am 17. März 2026 in Kraft. Ziel ist, kritische Infrastrukturen resilient zu machen, um Deutschland ganzheitlich zu schützen. Das Gesetz regelt sektorübergreifend Mindeststandards für Betreiber bzw. die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557 zur Resilienz kritischer Einrichtungen. Betroffene Sektoren sind: Energie, Transport/Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, IT und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie öffentliche Verwaltung.
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