17.07.2026
Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Baustatiker
Trier/Kröv (red/boß) Wegen des Einsturzes eines Hotelgebäudes in Kröv am 06.08.2024 hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Ingenieur für Baustatik wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen
und fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen sowie wegen Baugefährdung zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben. Dem Angeschuldigten, der als Mitinhaber eines Ingenieurbüros für Hoch- und Tiefbau mit der Begutachtung einer Rissbildung an der Giebelwand des Hotelgebäudes beauftragt worden war, wird im Wesentlichen vorgeworfen, unter Außerachtlassung seiner beruflichen Sorgfaltspflichten verkannt zu haben, dass das Gebäude akut einsturzgefährdet war, und es infolge dessen unterlassen zu haben, ausreichende Abstützungsmaßnahmen zur Verhinderung eines Einsturzes zu ergreifen und auf eine Einstellung des Hotelbetriebs hinzuwirken. Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen und einem im Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachten eines Sachverständigen für Baustatik hält die Staatsanwaltschaft folgenden Sachverhalt für wahrscheinlich: Am 06.08.2024 gegen 23:00 Uhr stürzte das erste Obergeschoss des im Ortskern von Kröv gelegenen Hotelgebäudes vollständig ein und wurde von dem darüber liegenden zweiten Obergeschoss, einem mit großen Dachgauben mit Balkonen ausgebauten Dachgeschoss, unter sich begraben. Im Gebäude hielten sich zur Zeit des Einsturzes insgesamt 14 Personen auf, und zwar 12 Hotelgäste und das Betreiberehe-paar. 10 Personen wurden verschüttet. Zwei Personen wurden in der Folge tot geborgen. Acht Personen erlitten Verletzungen unterschiedlicher Schwere bis hin zu lebensbedrohlichen Verletzungen.
Ursache für den Einsturz des Hotelgebäudes soll nach dem im Ermittlungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten ein Materialversagen innerhalb einer durch die Aufstockung des Hotelgebäudes in den 1980er Jahren überlasteten Altbausubstanz gewesen sein. In den 1980er Jahren war das Gebäude oberhalb des Erdgeschosses neu errichtet und um zwei Geschosse aufgestockt worden. Bei der Ausführung des Bauvorhabens sollen vom damaligen Architekten verschiedene Vorgaben des Prüfstatikers der Baugenehmigungsbehörde nicht beachtet worden sein. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Last aus der neuen Konstruktion für die erhaltene alte Bausubstanz zu hoch gewesen sei und letztlich zu einer Überlastung der Struktur geführt habe. Die Konstruktion habe jahrzehntelang funktioniert, bis an einer Stelle des Gebäudes tragende Holzbauteile aufgrund von Holzfäule nachgegeben und zu erhöhten Spannungen im Mauerwerk geführt hätten, infolge derer es zu einer erkennbaren Rissbildung in der Giebelwand des Gebäudes gekommen sei. Aufgrund der Rissbildung beauftragten die Hotelbetreiber im Juli 2024 den Angeschuldigten mit der Begutachtung der Risse. Der Angeschuldigte beauftragte seinerseits eine Baufirma damit, zur Untersuchung des Mauerwerks den Putz an der betroffenen Giebelwand großflächig abzuschlagen und die Fensteröffnungen mit Stahlstützen abzustützen. Zwei Mitarbeiter der Baufirma führten die in Auftrag gegebenen Arbeiten am 06.08.2024 aus. Auf ihre Bitte hin nahm der Angeschuldigte den Zustand des Gebäudes noch am gleichen Tag vor Ort in Augenschein. Hierbei erkannte der Angeschuldigte nicht, dass das Gebäude spätestens durch die durchgeführten Arbeiten in einen labilen Zustand geraten und akut einsturzgefährdet war, und die ergriffenen Abstützungsmaßnahmen unzureichend waren, um einen Einsturz zu verhindern. Infolgedessen unterließ er es, unverzüglich ausreichende Abstützungsmaßnahmen zu veranlassen und die Hotelbetreiber auf die Notwendigkeit einer umgehenden Räumung des Gebäudes hinzuweisen. Der Angeschuldigte entschied sich vielmehr dafür, die Arbeiten zunächst zu beenden, sodann am Folgetag weitere Abstützungsmaßnahmen vornehmen zu lassen und einen weiteren fachkundigen Statiker hinzuziehen, mit dem er für den Vormittag des Folgetages einen Termin vereinbarte. Hierzu kam es jedoch nicht mehr, da das Gebäude in den späten Abendstunden des 06.08.2026 einstürzte. Kurz vor dem Einsturz hatten die Hotelbetreiber, nachdem Sie bedenklich erscheinende Geräusche im Gebäude wahrgenommen hatten, begonnen, die Gäste zu veranlassen, das Gebäude zu verlassen. Dies gelang jedoch nicht mehr, da es währenddessen zum Einsturz kam. Der Angeschuldigte bestreitet, fahrlässig gehandelt zu haben. Er hat sich unter anderem eingelassen, dass der Einsturz für ihn als Statiker für das Fachgebiet Tragwerksstatik, der sich üblicherweise mit neu errichteten Bauwerken beschäftige, nicht vorhersehbar gewesen sei. Hierauf habe er seine Auftraggeber hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen nach vorläufiger Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Ermittlungen und des Sachverständigengutachtens der Auffassung, dass der Angeschuldigte als ausgebildeter Baustatiker bei fachgerechter Beurteilung des Schadensbilds hätte erkennen müssen, dass ein Einsturz droht und akuter Handlungsbedarf besteht. Sie hält den Angeschuldigten daher für hinreichend verdächtig, fahrlässig gehandelt zu haben.
Presse Staatsanwaltschaft Trier - Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen
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