Terminvorschau des Landgerichtes Trier für die 26. KW
Trier (red/boß) In der 26. Kalenderwoche 2026 findet beim Landgericht Trier zwei neu beginnende Verfahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Drogendelikten statt, außerdem zwei Fortsetzungsverhandlungen wegen Mordes und Diebstahls.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt der 49-jährigen Beschuldigten zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit Ende 2025 in einer Gemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in ihrem mit einer Zeugin gemeinsam genutzten Zimmer einer Wohneinrichtung eine Matratze und ein Kopfkissen angezündet zu haben, wobei sich die Mitbewohnerin die ganze Zeit ebenfalls dort aufgehalten habe. Anschließend habe die Beschuldigte die Brandmeldeanlage ausgelöst. Eine Ausbreitung des Brandes sei durch eine andere Zeugin abgewendet worden, wobei die Mitbewohnerin eine Rauchgasvergiftung erlitten habe. Darüber hinaus soll die Angeklagte im Frühjahr 2025 in einer Gemeinde im Kreis Bernkastel-Wittlich versucht haben, andere Personen durch das Werfen eines Mülleimers zu verletzen. Die anschließend herbeigerufenen Polizeibeamten soll sie zudem tätlich angegriffen und ihnen gegenüber Widerstand geleistet haben.
Der Bundeszentralregisterauszug der Beschuldigten weist eine einschlägige Eintragung wegen Sachbeschädigung auf. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen, wo sie derzeit schon vorläufig untergebracht ist.
Den heute 61- und 54-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Trier vor, im Verlauf der Jahre 2016 und 2017 in unterschiedlicher Beteiligung zahlreiche Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben. So soll der 61-jährige Angeklagte, der aus Belgien stammt, den Entschluss gefasst haben, gewerbsmäßig sog. Kräutermischungen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelrecht fielen, zu vertreiben. Hierzu habe er über seine Firma mit Sitz in Belgien Rohstoffe aus China importiert und diese mit einem Kraut gemischt. Anschließend habe er sie an Abnehmer überwiegend aus Deutschland versendet. Der weitere Angeklagte sei einer der Abnehmer des Mitangeklagten gewesen und habe die erworbenen Mischungen in Baden-Württemberg weiterverkauft. Letztlich sei dieser im Februar 2017 auf einem Parkplatz der Bundesautobahn 60 ergriffen worden, weshalb das Landgericht Trier für seine und die im Sachzusammenhang stehenden Taten des weiteren Angeklagten zuständig sei.
Der 61-jährige Angeklagte ist nicht, der 54-jährige Angeklagte ist einschlägig vorbestraft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren: 2a KLs 8031 Js 27279/25 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)