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01.06.2026

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage wegen Mordes und Totschlags gegen 19-jährigen Angeschuldigten

Trier/Kapverdische Inseln (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen 19-jährigen Mann wegen des Verdachts des Mordes und des Totschlags zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben. Der Angeschuldigte,

der zuletzt in der Eifel lebte, ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, in den frühen Morgenstunden des 23.12.2025 während eines gemeinsamen Ferienaufenthalts auf der kapverdischen Insel Sao Vicente seinen Vater, dessen Lebensgefährtin und deren Tochter mit Messerstichen vorsätzlich getötet zu haben.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen waren der Angeschuldigte und die späteren Tatopfer am 17.12.2025 zu einem gemeinsamen Urlaub auf die kapverdischen Inseln gereist. In den frühen Morgenstunden des 23.12.2025 kam es aus bisher nicht bekanntem Anlass in der gemeinsam bewohnten Ferienwohnung zu dem tödlichen Geschehen.
Im Verlauf des Tatgeschehens soll der Angeschuldigte die Tochter der Lebensgefährtin seines Vaters in deren Zimmer in der Ferienwohnung unvermittelt mit mehreren Messerstichen attackiert haben, nachdem diese sich zum Schlafen ins Bett begeben hatte. Da sie infolge ihrer Arglosigkeit keine Möglichkeit zur Gegenwehr gehabt haben dürfte, ist der Angeschuldigte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft insoweit hinreichend verdächtig, heimtückisch gehandelt und daher den Tatbestand des Mordes erfüllt zu haben. Die Tochter verstarb an einer tödlichen Halsverletzung.
Anschließend soll der Angeschuldigte seinen Vater und dessen Lebensgefährtin ebenfalls mit dem Messer angegriffen haben, wodurch sich ein Kampfgeschehen entwickelt haben soll, im Rahmen dessen der Angeschuldigte beiden Tatopfern eine Vielzahl von Stich- und Schnittwunden beibrachte. Beide verstarben ebenfalls an tödlichen Stichverletzungen im Halsbereich. Noch während des Tatgeschehens hatte die Lebensgefährtin mit ihrem Handy über einen Messengerdienst einen Notruf an eine Verwandte in Deutschland abgesetzt. Die Verwandte alarmierte daraufhin die deutsche Polizei.

Nach der Tat verließ der Angeschuldigte die Ferienwohnung mit einem Taxi zum Flughafen und flog noch am gleichen Tag mit einer Linienmaschine nach Lissabon. Dort wurde er aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Trier beantragten Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Trier am 25.12.2025 von der portugiesischen Polizei festgenommen und am 14.01.2026 nach Deutschland ausgeliefert. Seit seiner Auslieferung befindet er sich in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Er hat sich bisher zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Das Tatmotiv ist noch unklar.

Weil der Angeschuldigte zur Tatzeit 19 Jahre alt und damit Heranwachsender war, ist die Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Presse Staatsanwaltschaft Trier - Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen