Terminvorschau des Landgerichtes Trier für die 21. KW
Trier (red/boß) In der 21. Kalenderwoche 2026 finden beim Landgericht Trier zwei neu beginnende Verfahren wegen Mordes und schweren Raubes statt, außerdem drei Fortsetzungsverhandlungen wegen Drogendelikten, Mordes und Betruges.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
I. Neu beginnende Strafverfahren
1. Strafverfahren: 2a KLs 8031 Js 27279/25 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine:
20.05.2026, 09.30 Uhr
weitere Termine:
10.06.2026, 17.06.2026, 22.06.2026 und 24.06.2026
Gegenstand des Verfahrens:
wg. Mordes, u.a.
Verteidigerin:
Rechtsanwältin Hartkorn, Trier
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem heute 21-jährigen Angeklagten im Wesentlichen vor, im September 2025 in einer Gemeinde des Landkreises Bernkastel-Wittlich versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch zu töten.
Nach der Anklage soll sich der Angeklagte am Abend des 17.09.2025 mit dem späteren Geschädigten verabredet und zu dessen Wohnanschrift begeben haben. Dabei soll er bereits den Entschluss gefasst haben, den Geschädigten zu töten und deshalb mit Pfefferspray sowie einem Einhandmesser bewaffnet gewesen sein.
Als der Geschädigte die Tür geöffnet habe, soll der Angeklagte ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Nachdem sich der Geschädigte hierdurch wegdrehte, soll der Angeklagte mit dem mitgeführten Einhandmesser, dessen Klinge etwa neun Zentimeter lang gewesen sein soll, zweimal in den unteren Rückenbereich gestochen haben. Der Geschädigte habe sich gewehrt, um Hilfe gerufen und sich gemeinsam mit einem hinzugekommenen Zeugen befreien können. Nach stationärer Behandlung hat der Geschädigte überlebt.
Der Angeklagte soll nach der Tat zunächst geflüchtet und in den frühen Morgenstunden des 22.11.2025 in Trier festgenommen worden sein. Im Rahmen der Festnahme sowie des anschließenden Gewahrsams soll der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte begangen haben. Ihm wird insbesondere vorgeworfen, gezielt in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten gespuckt zu haben. Eine vergleichbare Tathandlung soll der Angeklagte bereits im Juli 2025 begangen haben.
Die angeklagten Taten sollen teils im Heranwachsenden-, teils im Erwachsenenalter begangen worden sein. Er ist nicht vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 37-jährigen Angeklagten unter anderem zur Last, am 25.09.2025 in einem Antiquitätengeschäft in Trier einen schweren Raub begangen zu haben. Er soll dabei unter Einsatz von Gewalt wertvolle Gegenstände entwendet und hierbei ein gefährliches Werkzeug verwendet haben.
Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte das Geschäft betreten haben, um dort hochwertige Wertgegenstände zu stehlen. Dabei soll er einen Geschädigten durch den Einsatz von Pfefferspray zu Boden gebracht haben. Einen weiteren Geschädigten soll er mit dem Griff eines mitgeführten Messers mehrfach geschlagen haben, wodurch auch dieser zu Boden gegangen sei. Anschließend soll der Angeklagte eine Glasvitrine zerstört und Goldschmuck im Wert von rund 107.000 Euro entwendet haben.
Der Angeklagte ist vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren: 1 KLs 8033 Js 37085/25 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Theresa Hardt)