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06.05.2026

Anklage gegen 34-Jährigen wegen versuchten Totschlags und Bedrohung

Trier (red/boß) Gegen den 34-jährigen Mann, der am 07.02.2026 in der Innenstadt von Trier zunächst mit einem Küchenmesser in der Hand auf Passanten zugegangen sein soll und später Einsatzkräfte der Polizei

mit einem weiteren Messer angegriffen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags sowie wegen Bedrohung in zwei Fällen zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.
Der Angeschuldigte leidet nach den bisherigen Ergebnissen der Ermittlungen an einer psychischen Erkrankung, aufgrund derer seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit nach vorläufiger Bewertung zumindest erheblich vermindert gewesen sein dürfte. Ihm wird zur Last gelegt, in den Nachmittagsstunden des o.g. Tattags in verwirrtem Zustand mit einem Küchenmesser in der Hand im Bereich der Simeonstraße in Trier umhergegangen zu sein und das Messer teilweise bedrohend in Richtung von Passanten gerichtet, teilweise sich selbst an den Hals gehalten zu haben.
In zwei Fällen soll er auf Passanten zugegangen sein, das mitgeführte Messer auf sie gerichtet haben und Stichbewegungen in deren Richtung gemacht haben, wodurch sich die Passanten bedroht gefühlt haben sollen.
Aufgrund mehrerer Notrufe eilten unverzüglich mehrere Polizeistreifen an den Ort des Geschehens, wo sie den Angeschuldigten antrafen. Im Bereich der Fußgängerpassage zwischen dem Kaufhaus Kaufhof und dem ehemaligen Kaufhaus Karstadt forderten die Beamten den Angeschuldigten auf, das Küchenmesser, das er immer noch in der Hand hielt, und mit dem er mehrfach Stichbewegungen machte, niederzulegen. Dem soll der Angeschuldigte nicht nachgekommen sein, sondern unvermittelt ein großes Messer mit einer Klingenlänge von ca. 23 cm gezogen haben, das er unter seiner Jacke getragen hatte. Mit dem Messer in der Hand soll er auf die wenige Meter entfernt stehenden Beamten zugelaufen sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Verdacht, dass er unter Inkaufnahme tödlicher Verletzungen auf die Beamten einstechen wollte.
Die Beamten gaben daraufhin aus ihren Dienstpistolen zwei Schüsse auf die Beine des Angeschuldigten ab und brachten ihn hierdurch zu Fall, bevor er sie erreichen konnte. Die Schüsse verursachten einen Streifschuss am rechten Fuß des Angeschuldigten und einen Durchschuss im linken Knie. Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund der Knieverletzung bis heute in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus.
Zur Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten hat die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt noch nicht vor. Die abschließende Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit bleibt daher der Hauptverhandlung vorbehalten.
Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. 

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten hat die Staatsanwaltschaft auch die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs durch die eingesetzten Beamten geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der Einsatz der Schusswaffen rechtmäßig war. Er war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zum einen durch Notwehr gerechtfertigt. Zum anderen lagen die Voraussetzungen des Einsatzes einer Schusswaffe gegen eine Person nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz vor.

Presse Staatsanwaltschaft Trier -  Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen