08.04.2026
Schüsse auf Polizeibeamte in Prüm am 07.04.2026 - Amtsgericht Trier hat die einstweilige Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet
Trier/Prüm (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den 25-jährigen Mann, der am gestrigen Dienstag, dem 07.04.2026, in Prüm im Rahmen einer Polizeikontrolle mehrere Schüsse auf die ihn kontrollierenden Beamten abgegeben hat,
ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und weiterer Delikte eingeleitet. Nach den bisherigen Ergebnissen der von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen wollten zwei Polizeibeamte den Beschuldigten am gestrigen Dienstag gegen 13:00 Uhr im Kurpark in Prüm kontrollieren. Die Polizei war gerufen worden, weil der Beschuldigte zuvor in einer Arztpraxis herumgepöbelt und Anwesende belästigt haben soll. Der genaue Hergang der Polizeikontrolle ist noch nicht abschließend geklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen soll es im Laufe der Kontrollmaßnahme zu einem Gerangel gekommen sein, im Verlaufe dessen der Beschuldigte einem der eingesetzten Beamten die Dienstpistole aus dem Holster gezogen haben soll. Anschließend soll er mit der Pistole mehrere Schüsse in Richtung der Beamten abgegeben haben. Einer der Schüsse traf die eingesetzte Polizeibeamtin am Bein. Der Beschuldigte flüchtete sodann mit der entwendeten Dienstwaffe in ein angrenzendes Waldgebiet. Nach Einleitung umfangreicher Fahndungsmaßnahmen wurde der Beschuldigte kurz nach 19:00 Uhr in einem Waldstück in der Nähe des Kurparks von Einsatzkräften angetroffen und widerstandslos festgenommen. Die entwendete Dienstwaffe konnte wenig später im Nahbereich des Kurparks aufgefunden werden. Die Polizeibeamtin erlitt eine Schussverletzung am Bein. Sie musste operiert werden und wird in einer Klinik behandelt. Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet, aufgrund derer seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit möglicherweise beeinträchtigt war. Der Beschuldigte wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt. Dieser hat die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier zum Tathergang und den Hintergründen der Tat dauern an. Die Staatsanwaltschaft wird einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten beauftragen.
Presse Staatsanwaltschaft Trier - Leitender Oberstaatsanwalt Fritzen
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