Terminvorschau des Landgerichtes Trier für die 14. Kalenderwoche 2026
Trier (red/boß) In der 14. Kalenderwoche 2026 gibt es beim Landgericht Trier ein neu beginnende Verfahren wegen Betäubungsmitteldelikten mit einer Gruppe von sieben Beschuldigten wegen Cannabisanbau, unter anderem im Vulkaneifelkreis.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
wg. Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, u.a.
Verteidiger:
Rechtsanwältin Gallien, Trier
Rechtsanwalt Oberbillig, Trier
Rechtsanwalt Kastl, Heidelberg
Rechtsanwalt Ophey, Krefeld
Rechtsanwältin Schulte-Filthaut, Menden
Rechtanwalt Pierre Wolff, Bernkastel-Kues
Rechtsanwalt Keil, Menden
Rechtsanwältin Klara, Köln
Rechtsanwalt Rosentreter, Köln
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den insgesamt sieben heute zwischen 22- und 72 Jahre alten Angeklagten (sechs Männern und einer Frau) vor, in unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang als Teil einer größeren Gruppierung, die aus weiteren, gesondert verfolgten Personen bestanden und die sich zum professionellen Anbau von Cannabispflanzen sowie zu dessen Handel zusammengetan haben sollen, agiert zu haben. Dazu seien in mehreren leerstehenden Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, dabei unter anderem einer Gemeinde im Vulkaneifelkreis, Hessen und Nordrhein-Westfalen insgesamt 23 professionell installierte Indoor-Cannabisplantagen mit einer drei- oder vierstelligen Anzahl von Cannabispflanzen betrieben worden. Innerhalb der Gruppierung habe es ein hierarchisches Organisationsmodell gegeben. Die Mitglieder der Gruppierung seien teilweise familiär miteinander verbunden, teilweise untereinander befreundet gewesen.
Die hiesigen Angeklagten sollen vereinzelt Beträge in sechsstelliger Höhe aufgrund ihrer Beteiligung erzielt haben.
Einer der Angeklagten ist in der Vergangenheit bereits erheblich und teils einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ein weiterer Angeklagter ist in einem Fall wegen Handels mit Betäubungsmitteln im europäischen Ausland auffällig geworden; die übrigen Angeklagten sind nicht vorbestraft.
Sechs der sieben Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Gegen die übrigen mutmaßlichen Beteiligten der Gruppierung sind zwei weitere Verfahren vor dem Landgericht Trier anhängig. Über diese wird zu gegebener Zeit in der Terminvorschau ebenfalls berichtet werden.
II. Fortsetzungsverhandlungen
In der betreffenden Kalenderwoche finden keine Fortsetzungsverhandlungen statt.