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17.03.2026

Unterschrift fehlte: Neue Wahlscheine verschickt

Trier (red) Die Stadt Trier hat vergangene Woche rund 1400 Wählerinnen und Wähler angeschrieben und mit einem neuen Wahlschein versorgt. Nötig wurde das, weil auf dem zuvor ausgestellten Wahlschein aus Versehen

die elektronisch eingedruckte Unterschrift des Mitarbeitenden fehlte. Die Unterschrift ist aber nötig, da der Wahlschein sonst gemäß Landeswahlordnung ungültig ist.
Der zuvor falsch ausgestellte Wahlschein ist für ungültig erklärt worden, eine Stimmabgabe ist damit nicht möglich. Eine doppelte Stimmabgabe ist somit ausgeschlossen. Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben, müssen die neue zugesandten Unterlagen nutzen, um eine gültige Stimme abzugeben. Dafür können sie regulär den Wahlbrief per Post, persönlich im Briefwahlbüro abgeben oder im Briefkasten am Rathaus bis Sonntag, den 22.3.2026 bis 18:00 einwerfen.
Diese Vorgehen ist in enger Abstimmung mit dem Landeswahlleiter vorgenommen worden.