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02.03.2026

Leserservice: Urlaub stornieren oder abbrechen - Ihre Rechte bei Katastrophen und Krieg

Ob Naturkatastrophen wie Waldbrände und Erdbeben, Streiks oder politische Unruhen und Kriege: Die Verbraucherzentralen erklären Ihre Rechte, wenn außergewöhnliche Umstände im Reisegebiet auftreten.

Das Wichtigste in Kürze:
Wenn das Urlaubsparadies wegen außergewöhnlicher Umstände zum Alptraum wird, können Sie bei einer Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen.
Haben Sie Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht, brauchen Sie die Leistung dann nicht zu bezahlen, wenn sie nicht erbracht werden kann.
Das kann der Fall sein, wenn ein Luftraum oder das Gebiet, in dem die Unterkunft liegt, gesperrt sind.

Die Einzelheiten: