24.02.2026
Zweiter Tatverdächtiger von Zülpicher Tötungsdelikt nun in U-Haft
Zülpich (red/boß) Wie bereits berichtet, hatte eine Mordkommission der Bonner Polizei in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft am 15.08.2023 die Ermittlungen nach einem Tötungsdelikt in Zülpich-Füssenich (Kreis Euskirchen) aufgenommen.
Nunmehr befindet sich der im November 2025 in Italien festgenommene 40-jährige Mann in Haft. Vergangene Woche waren Ermittler der Bonner Polizei und Staatsanwaltschaft nach Mailand gereist, um den 40-Jährigen nach Deutschland zu bringen und an die deutsche Justiz zu übergeben. Er wurde am Freitag, 20.02.2026, in Bonn dem Haftrichter vorgeführt, der den zuvor erlassenen Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes in Vollzug setzte. Im Anschluss wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Rückblick: Bericht vom 28.01.2026 Am 15.08.2023 hatte eine Mordkommission der Bonner Polizei in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach einem Tötungsdelikt in Zülpich-Füssenich aufgenommen. Die beiden Bewohner einer Hofanlage waren an dem Tag in dem Objekt von Rettungskräften und Polizei mit lebensgefährlichen Verletzungen aufgefunden worden. Umfangreiche Ermittlungen der Mordkommission hatten zu einem dringenden Tatverdacht gegen zwei Männer (36, 37) und eine Frau (36) geführt, die in der Folge festgenommen werden konnten. Auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft hatte ein Richter zunächst Untersuchungshaftbefehle gegen sie verkündet. Während der zur Tatzeit 36-jährige Tatverdächtige durch das Landgericht Bonn am 24.06.2024 unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zum Nachteil des Seniorenehepaars zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ließ sich der Tatverdacht gegen die ursprünglich ebenfalls tatverdächtige Frau nicht bestätigen. Auch der Haftbefehl gegen den zur Tatzeit 37-jährigen Mann war im Rahmen einer Haftprüfung zunächst aufgehoben worden. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bonn hatten sich dann aber weitere Hinweise auf seine Täterschaft ergeben, weshalb das Amtsgericht Bonn einen erneuten Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Die Bonner Polizei fahndete daraufhin auf richterlichen Beschluss öffentlich nach dem Verdächtigen. Am 22.05.2024 stellte der Gesuchte sich bei den Bonner Ermittlern. Nach einer weiteren Haftprüfungsentscheidung des Landgerichts Bonn musste der Mann im Juli 2025 jedoch erneut auf freien Fuß gesetzt werden.
Nachdem sich nunmehr aufgrund der weiteren Ermittlungen, in die auch das Landeskriminalamt NRW eingebunden war, der Tatverdacht gegen den heute 40 Jahre alten Tatverdächtigen weiter erhärtet hatte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn erneut ein Haftbefehl beim Amtsgericht Bonn beantragt und auf dieser Grundlage international nach dem Tatverdächtigen gefahndet. Der Mann konnte schließlich Mitte November 2025 in Italien festgenommen werden. |