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16.02.2026

Auf besonderen Wunsch aktualisiert: Landesrechnungshofbericht - Nachhaltig investieren und auf strukturelle Verschuldung verzichten

Der Landeshaushalt 2025 schloss nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,5 Mio. € ab, nachdem im Vorjahr der Überschuss noch bei 1,1 Mrd. € gelegen hatte.

Im Haushaltsjahr 2024 tilgte die Landesregierung 791 Mio. € Kreditmarktschulden (strukturelle Tilgung: 22 Mio. €) und führte 317 Mio. € den Rücklagen zu.
Dennoch verschlechterte sich die Lage der Landesfinanzen im Vergleich zum Vorjahr. Die Schulden erhöhten sich bis Ende 2024 um 2,2 Mrd. € (+7 %) auf 33,0 Mrd. €. Dies ist insbesondere auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Übernahme kommunaler Liquiditätskredite von 3 Mrd. € zurückzuführen. Die Verschuldung je Einwohner lag mit 6.990 € um 19 % über dem Länderdurchschnitt.
Mit Investitionsausgaben im Kernhaushalt von 1,3 Mrd. € im Jahr 2024 hatte Rheinland-Pfalz unter den Flächenländern wie bereits im Vorjahr die niedrigste Investitionsquote (5,6 %). Werden die Investitionen der Landesbetriebe (282 Mio. €) hinzugerechnet, steigt die Quote auf 6,9 %. Um den Länderdurchschnitt (11,6 %) zu erreichen, fehlten auch dann noch 1,1 Mrd. €.

Durch eine Rücklagenentnahme von per saldo 464 Mio. € wurden im Haushaltsjahr 2025 Schulden getilgt, sodass der Schuldenstand auf 32,5 Mrd. € sank. Die Rücklagenentnahme war notwendig, denn die Schuldenregel forderte Tilgungen von 459 Mio. €. Der Finanzierungssaldo von 0,5 Mio. € aus dem vorläufigen Haushaltsabschluss ermöglichte die verpflichtenden Tilgungen nicht. Rechnungshofpräsident Marcel Hürter warnt: „Die Landesregierung verwendet die Rücklage für Pflichttilgungen. Das ist nicht dauerhaft tragfähig. Das Land sollte die Rücklage vielmehr für zusätzliche Tilgungen oder einmalige Sonderbedarfe wie die Entschuldung der Kommunen nutzen.“

Der Landtag beschloss vergangene Woche die Errichtung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. In den vom Bund hierfür zusätzlich bereitgestellten Mitteln von 4,8 Mrd. € liegt eine große Chance für das Land. Marcel Hürter mahnt: „Damit diese Mittel nachhaltig wirken, ist ein planvoller Einsatz notwendig. Die Landesregierung sollte klare Prioritäten setzen, sodass notwendige Investitionen tatsächlich nachgeholt werden.“

Die im März 2025 auf Bundesebene geänderte Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder jährlich neue Schulden von bis zu 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können. Eine entsprechende Neuregelung auf Landesebene würde dem Land eine erhebliche Verschuldungsmöglichkeit von über 700 Mio. € jährlich eröffnen. Eine Regelung, die den Abbau der neuen Schulden vorschreibt, gibt es auf Bundesebene nicht.

Die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit sieht Marcel Hürter kritisch: „Das Land sollte auf neue Schulden verzichten, denn durch die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite ist der Schuldenstand bereits stark gestiegen. Zudem stellen die immer noch hohen Ausgabereste von 3,9 Mrd. € ein Verschuldungsrisiko dar.“

Zusätzliche Schulden erhöhen kurzfristig den Handlungsspielraum, schränken ihn aber auf Dauer wegen steigender Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen ein. Diese Mittel fehlen dann für notwendige Zukunftsausgaben.

Der Jahresbericht 2026 gibt mit seinen Prüfungsergebnissen Hinweise auf Investitionsbedarfe, aber auch auf Einspar- und Einnahmepotenziale, die u. a. durch verbesserte Planungen und Geschäftsprozesse sowie die wirksame Wahrnehmung von Steuerungs- und Kontrollfunktionen erzielt werden können.

Der Jahresbericht 2026