30.01.2026
Leserservice: Hinweise zum Verhalten bei verdächtigen Vorkommnissen oder Einbrüchen
Die Polizei möchte die Bevölkerung an Folgendes erinnern: Was tun, wenn ich Opfer eines Einbruchs wurde? Informieren Sie IMMER und SOFORT die Polizei via 101 (Belgien) oder 110 (Deutschland) über den Einbruch.
Die Spurensicherung ist ein wichtiger Bestandteil zur Täterermittlung. Es ist somit von Bedeutung, nichts am Tatort zu verändern. Was tun, wenn ich verdächtige Handlungen in meiner Nachbarschaft beobachte? Alarmieren Sie IMMER und SOFORT die Polizei, wenn Sie verdächtige Handlungen, Personen oder Fahrzeuge beobachten und notieren Sie nach Möglichkeit das Autokennzeichen. Die Polizei kann nicht überall sein und ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es gilt die Faustregel: „Lieber 1x zu viel als 1x zu wenig“. Nur durch die direkte Übermittlung von wichtigen Informationen kann die Polizei schnell einschreiten und in den besten Fällen dafür sorgen, dass eine Straftat verhindert werden kann.
Quelle Polizeizone Eifel St. Vith |