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21.01.2026

Keine Beschwerden gegen Landeslisten und Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 22.03.2026

Die Wahlvorschläge für die 52 Landtagswahlkreise stehen jetzt endgültig fest. Nach Angaben von Landeswahlleiter Marco Ludwig gab es in keinem der 52 Wahlkreise Beschwerden gegen die Zulassung

der Bewerberinnen und Bewerber. Auch gegen die Zulassung der Landeslisten gingen keine Widersprüche ein.
Der Landeswahlausschuss hatte am 14. Januar 2026 zwölf der eingereichten 16 Landeslisten zur Landtagswahl in öffentlicher Sitzung zugelassen. Die Kreiswahlvorstände entschieden am selben Tag über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der Landesliste sowie der Kreiswahlvorschläge stehen unter www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/landeslisten-und-wahlkreisbewerbungen zum Download bereit.

Da die Bewerberinnen und Bewerber jetzt endgültig feststehen, können die Stimmzettel in Druck gehen und der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann zeitnah starten.
Die Beantragung der Briefwahl kann mündlich durch persönliches Erscheinen bei der Verwaltung erfolgen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit für die stimmberechtigte Person, vor Ort ihre Stimme abzugeben. Die Briefwahl kann zudem schriftlich beantragt werden. Dies erfolgt dann durch das Wahlscheinformular auf der Wahlbenachrichtigung, der spätestens am 1. März 2026 zugeht, E-Mail oder Fax oder das ggf. auf der Homepage Ihrer Verwaltung hinterlegte Online-Formular.
Bei Beantragung sind der Familienname, der/die Vorname(n), der Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben.
Wer die Briefwahlunterlagen auch für andere Personen beantragen möchte, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen; dies gilt ebenso für Ehepartner, Kinder oder Eltern.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen – hierzu zählen auch Ehepartner, Kinder oder Eltern – ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen ebenfalls durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten; dies hat sie der Verwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Eine vorgedruckte Vollmacht befindet sich ebenfalls auf dem Formular des Wahlscheinantrages.

Bei der Briefwahl werden Ihnen folgende Dokumente zugestellt:
Ein Merkblatt mit Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein weißer Stimmzettelumschlag
Ein Wahlschein (Unterschreiben!)
Ein Stimmzettel
Ein roter Wahlbriefumschlag.
Der Landeswahlleiter empfiehlt den Briefwählerinnen und Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit per Briefwahl abgegebene Stimmen auch gültig sind. Besonders wichtig ist, dass der Briefwähler
in den weißen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und diesen danach zuklebt,
den Wahlschein unterzeichnet und
den weißen Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel sowie davon getrennt den Wahlschein in den roten Briefwahlumschlag steckt und diesen erneut zuklebt.
Die Briefwahlunterlagen müssen für die Auszählung rechtzeitig am Wahltag, 22. März 2026, spätestens um 18.00 Uhr bei der zuständigen Verwaltung eingegangen sein.
Am selben Tag können die stimmberechtigten Personen auch im Wahlraum ihres Stimmbezirks die Wahlentscheidung treffen. Ab 18.00 Uhr beginnt dann die öffentliche Auszählung der Stimmen. 

Quelle Landeswahlleiter