zurück 
19.01.2026

Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben

Trier (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen einen zur Tatzeit 43-jährigen Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Er ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, am 25.05.2025 versucht zu haben, seine ehemalige Freundin in Trier zu töten und sie hierbei schwer verletzt zu haben.
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:
Der Angeschuldigte und das Tatopfer, eine 26-jährige Frau, waren bis kurz vor der Tat ein Paar und lebten nach ihrer Trennung noch in der gemeinsamen Wohnung in der Saarstraße in Trier. Am frühen Abend des 25.05.2025 soll sich der Angeschuldigte in das Zimmer seiner Ex-Freundin begeben und diese unter Anwendung körperlicher Gewalt und Einsatz eines nicht bekannten Gegenstands plötzlich und unvermittelt angegriffen haben. Er soll sie gewürgt und ihr zahlreiche blutende Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Anschließend soll er die Wohnung verlassen und die Frau mit lebensgefährlichen Verletzungen zurückgelassen haben.
Die Polizei, die aufgrund eines Zeugenhinweises die Wohnung aufsuchte, fand das schwer verletzte Tatopfer dort auf. Die Frau wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht und musste notoperiert werden.
Der Angeschuldigte wurde Anfang Juni aufgrund eines Europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in den Niederlanden festgenommen und am 26.08.2025 nach Deutschland ausgeliefert. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Er hat bisher keine Angaben zur Sache gemacht. Da der Angriff auf die Frau nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen plötzlich und unvermittelt erfolgt sein soll, geht die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Begehungsweise aus und hat daher Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Das Landgericht Trier hat Termin zur Hauptverhandlung auf den 10.02.2026 mit weiteren Fortsetzungsterminen bestimmt.
 
Presse Landgericht Trier - Leitender Oberstaatsanwalt Peter Fritzen