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03.12.2025

Festnahme von zwei mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Trier/Delbrück (red/boß) Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag, 2. Dezember 2025, auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2025

die irakischen Staatsangehörigen Muthana S. und Kais S. J. in Trier und Delbrück durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurden die Räumlichkeiten der beiden oben genannten sowie von drei weiteren Beschuldigten in Trier, Delbrück, Köln, Chemnitz und Wittmund (Niedersachsen) durchsucht.
In Trier fand die Festnahme in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung Dasbachstraße statt. Der dortige Verdächtige war 2022 nach Deutschland gekommen und hatte in Trier Asyl beantragt.

Die festgenommenen Beschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Muthana S. und Kais S. J. waren in den Jahren 2016 und 2017 im Irak jeweils für mehrere Monate Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Kais S. J. betätigte sich u.a. für ein IS Scharia Komitee, während Muthana S. unter anderem als Kämpfer eingesetzt war.
Muthana S. und Kais S. J. wurden am 2. Dezember 2025 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Presse Bundesanwaltschaft