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14.11.2025

Unbekannte sprechen Kinder und Jugendliche an

Kinheim / Hetzerath (red/boß) "Soll ich dich ein Stück mitnehmen?" - einer der Sätze, mit denen in Kinheim  und Hetzerath (beides Kreis Bernkastel-Wittlich) in den letzten Wochen Kinder und Jugendliche angesprochen wurden.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei deutet nichts auf einen Personenzusammenhang oder das Vorliegen einer Straftat hin. Gleichzeitig sorgten die Vorfälle bei vielen Familien für Verunsicherung. Die Polizei sucht nun mögliche Zeugen und gibt Ratschläge für den Umgang mit derartigen Situationen.

Hetzerath: Am Mittwoch, 24. September, und am Dienstag, 4. November, sprach jeweils ein unbekannter Mann ein Kind in Hetzerath an. Aufgrund der Personenbeschreibung der Männer geht die Polizei von zwei verschiedenen Personen aus:
Person 1: schwarzer Kapuzenpulli und schwarze Hose, war mit einem weißen Lieferwagen unterwegs
Person 2: älterer Mann mit rotem Auto

Kinheim: Am Freitag, 7. November, und am Dienstag, 11. November, sprach jeweils ein unbekannter Mann ein Kind bzw. einen Jugendlichen in Kinheim an. Aufgrund der Personenbeschreibung der Männer geht die Polizei auch hier von zwei verschiedenen Personen aus:
Person 1: 40-50 Jahre alt, graues Haar mit dunklen Strähnen und einem kurzen Zopf, trug blaue Jeans und einen dunkelblauen Pullover, trug eine Brille, hat ein Muttermal über den Augen auf der Stirn, sprach mit Akzent oder Dialekt
Person 2: 55-60 Jahre alt, grau/braune und wenige Haare, sprach akzentfreies Deutsch, fuhr mit einem größeren weißen Geländewagen mit WIL-Kennzeichen

In diesem Zusammenhang weist die Polizei dringend darauf hin, derartige Sachverhalte schnellstmöglich und unmittelbar bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden, um erforderliche Ermittlungen zeitnah aufnehmen zu können. Erfolgt die Meldung erst Tage oder gar Wochen später, erschwert das die Ermittlungen erheblich. Von einer eigenständigen Verbreitung und Weiterleitung ungeprüfter Sachverhalte oder gar von Hinweisen vom Hörensagen aus zweiter oder dritter Hand über soziale Medien bitten wir eindringlich Abstand zu nehmen.

Die Polizei gibt folgende Verhaltenshinweise an die Bevölkerung, insbesondere an Eltern:

   - Gehen Sie vertrauensvoll mit Ihrem Kind um und vermitteln Sie
     ihm, dass es über alle Themen offen mit Ihnen sprechen kann und
     soll. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alle Erlebnisse
     und Sorgen erzählen kann, die ihm "komisch" oder gar
     beängstigend vorgekommen sind - auch wenn diese Erlebnisse ein
     "Geheimnis" sein sollen.
   - Vereinbaren Sie verbindlich mit Ihrem Kind, dass es ohne
     Erlaubnis der Eltern nicht mit fremden Menschen mitgehen oder
     mitfahren darf und keine Geschenke von Fremden annehmen soll.
     Auch dann nicht, wenn die Fremden angeblich in Ihrem Auftrag
     handeln.
   - Kinder sollen lernen: Auch Erwachsenen gegenüber dürfen sie
     "NEIN" sagen. Das gilt für Fremde genauso wie für Bekannte oder
     Angehörige.
   - Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen
     Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum
     Spielplatz.
   - Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Lagen
     verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So
     sollte es konkret andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe
     bitten oder auch laut schreien, um Öffentlichkeit herzustellen.
   - Aber: Verteufeln Sie Fremde nicht grundsätzlich! Ihr Kind könnte
     im Notfall auch auf die Hilfe von "Fremden" angewiesen sein.
   - Melden Sie in diesem Sinne verdächtige Feststellungen
     unmittelbar bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle oder
     rufen Sie im Notfall die 110 an!