Aktualisiert: Terminvorschau des Landgerichtes Trier für die 44. Kalenderwoche
Trier (red/boß) In der 44. Kalenderwoche 2025 gibt es beim Landgericht Trier vier neu beginnende Verfahren wegen Totschlags, Betruges, Bandendiebstahls und räuberischer Erpressung sowie drei Fortsetzungsverfahren wegen versuchten Totschlags, Mordes und Betruges.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
I. Neu beginnende Strafverfahren
1. Strafverfahren 2a KLs 8031 Js 10883/25 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)
Termine:
27.10.2025, 09:00 Uhr
31.10.2025, 09:00 Uhr
Weitere Termine:
20.11.2025, 01.12.2025 und 08.12.2025
Gegenstand des Verfahrens:
wg. Totschlags
Verteidigerin:
Rechtsanwältin Schwiering, Trier
Der heute 20-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, ihr neugeborenes Kind im Zustand verminderter Schuldfähigkeit getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Trier legt ihr insoweit zur Last, im April 2025 in einer Gemeinde im Landkreis-Trier Saarburg unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes das Neugeborene erstickt zu haben. Die Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in einstweiliger Unterbringung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, zwischen März und Mai 2025 im Landkreis Bernkastel-Wittlich und andernorts im gesamten Bundesgebiet durch zehn selbstständige Handlungen jeweils den Tatbestand des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verwirklicht zu haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Angehöriger einer Gruppierung zu sein, die sich spätestens im März 2025 zusammengeschlossen hat, um sich durch die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten durch so genannte Callcenter-Betrügereien eine dauerhafte gewichtige Einnahmequelle zu verschaffen. Hierbei sollen bislang unbekannt gebliebene Mitglieder der Gruppierung bundesweit gezielt potentielle Opfer angerufen haben. In diesen Anrufen sollen sich die Täter unzutreffend als Angehörige der Strafverfolgungsbehörde ausgegeben haben. Den Angerufenen wurde mitgeteilt, ein Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine angeblich drohende Inhaftierung abzuwenden, sei die Zahlung einer hohen Kaution erforderlich. Dem Angeklagte wird hierbei vorgeworfen, innerhalb der Gruppe als Abholer fungiert zu haben. Dafür soll er sich gemäß Mitteilung seiner Mittäter zu potentiellen Tatopfern begeben haben, um dort die vermeintliche Kaution in Empfang zu nehmen. Durch neun Taten soll er hierdurch Bargeld und Wertgegenstände in Höhe von rund 344.000 Euro erlangt haben. Im Anschluss an eine weitere, zehnte Tat, bei der er jedenfalls Bargeld sowie Wertgegenstände im Gesamtwert eines unteren sechsstelligen Betrages erlangt haben soll, wurde er im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle angehalten und mitsamt der diesen Fall betreffenden mutmaßlichen Tatbeute festgenommen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er ist in Deutschland noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 33-jährigen Angeklagten zur Last, von Juni 2022 bis August 2022 in Trier, Völklingen und einer Gemeinde im Landkreis Emmendingen insgesamt drei Mal gemeinschaftlich mit acht anderen Personen – teilweise in unterschiedlichen Zusammensetzungen - als Mitglied einer Bande in Geschäftsräume von metallverarbeitenden Betrieben eingedrungen zu sein, um dort hauptsächlich Metalle zu entwenden. In einem weiteren Fall wirft die Staatsanwaltschaft Trier dem Angeklagten vor, sich mit einem anderen verabredet zu haben, ein Verbrechen – namentlich einen schweren Bandendiebstahl – zu begehen. Hierzu soll der Angeklagte gemeinsam mit weiteren Mittätern in einem PKW mit französischem Kennzeichen in der Nacht vom 17.08.2022 auf den 18.08.2022 ein Objekt in Trier ausgekundschaftet haben, um eine Diebstahltat zum Nachteil eines metallverarbeitenden Betriebes zu begehen. Der PKW sollte einer Polizeikontrolle unterzogen werden, jedoch ist dem Angeklagten und der Mehrheit seiner Mittäter die Flucht gelungen. Lediglich ein Mittäter in einem zweiten Fahrzeug konnte angetroffen und festgenommen werden.
Durch die vorgeworfenen Taten soll der Angeklagte mit den weiteren Mittätern Gegenstände im Wert von 112.000,- Euro erlangt haben. Der Angeklagte ist strafrechtlich in Deutschland bislang noch nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 32-jährigen Angeklagten zur Last, im Juni 2025 in Trier durch dieselbe Handlung den Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung verwirklicht und tateinheitlich hierzu während der Führungsaufsicht gegen bestimmte Weisungen verstoßen zu haben. Der unter Führungsaufsicht stehende Angeklagte ist durch Beschluss unter anderem angewiesen worden sein, keine berauschenden Mittel, die dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Konsumcannabisgesetz unterfallen, zu sich zu nehmen. Zudem ist ihm die Weisung erteilt worden, keinerlei Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu besitzen sowie keine Messer, Scheren oder vergleichbare Hieb-Schneide- und Stichwerkzeuge mit sich zu führen. Der Angeklagte soll hiergegen verstoßen haben. Im Juni 2025 soll er sich mit einem Messer (Klingenlänge 15 cm) in den Palastgarten in Trier begeben haben und einen Zeugen, der gerade einen Joint rauchte, aufgefordert haben, ihm den Joint zu übergeben. Als sich der Zeuge weigerte, soll der Angeklagte mit den Worten „Ich ficke deine Mutter“ das mitgeführte Messer gezogen und selbiges etwa einen halben Meter vor den Bauch des Zeugen gehalten haben. Aus Furcht, dass der Angeklagte mit dem Messer zustechen würde, soll der Zeuge dem Angeklagten den Joint ausgehändigt haben. Anschließend soll sich der Angeklagte von der Örtlichkeit entfernt und an dem Joint gezogen haben. Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.