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01.08.2025

Neue Regelung für Grenzkontrollen auf der A8 mit besserem Verkehrsfluss

Schengen/Perl (red/boß) Im Zuge der zwischen den Innenministern von Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten flexibleren Handhabung der vorübergehend wiedereingeführten Schengen-Binnengrenzkontrollen

auf der A8 haben die Polizei Luxemburg und die Bundespolizeidirektion Koblenz ein gemeinsames Einsatzverfahren vereinbart, um bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Rahmen der Möglichkeiten weiter zu verringern.
Auch während der verkehrlichen Einschränkungen im Bereich der Moselbrücke bei Schengen werden weiterhin die Schengen-Binnengrenzkontrollen auf deutschem Territorium unmittelbar hinter der Grenzbrücke durchgeführt, um den erforderlichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Hierzu haben sich die zuständigen Polizeibehörden von Luxemburg und Deutschland im Rahmen bilateraler Vereinbarungen auf ein vorübergehendes Einsatzverfahren verständigt, welches der Bundespolizei ermöglicht, kontrollrelevante Fahrzeuge bereits frühzeitig auf luxemburgischem Territorium zu identifizieren und diese abseits der A8 auf deutschem Territorium zu kontrollieren. Dadurch entfällt die durch die Grenzkontrolle veranlasste Einspurigkeit und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Die Fahrzeuge, die kontrolliert werden sollen, werden aus dem fließenden Verkehr auf die Kontrollörtlichkeit am Parkplatz Moseltal ausgeleitet.
Mit diesem konzentierten Verfahren wird darüber hinaus die polizeiliche Zusammenarbeit mit Luxemburg weiter gestärkt.
Ab dem 1. August 2025 wird dieses vorübergehende innovative Verfahren angewandt werden und obliegt sodann einer stetigen Evaluierung.

Zusatz-Information
Dieses vorübergehende Alternativverfahren betrifft ausschließlich die Kontrollen der Bundespolizei auf der BAB 8 und hat keinen Einfluss auf die sonstigen Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei im Rahmen der vorläufig wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen.
Auch ergibt sich hierdurch keine Auswirkungen auf die Rücknahme von Personen, denen die Einreise nach Deutschland verweigert wird.

Presse Polizei Luxemburg und Bundespolizei