14.07.2025
Landwirtschaftliche Arbeitgeber fordern Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeit
Koblenz (red/boß) Vor den Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf die Landwirtschaft hat der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau,
Thomas Richter, eindringlich gewarnt. Er richtet sich in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition. Hintergrund ist die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Mai 2025, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 in zwei Stufen anzuheben. Zwar bleibt der empfohlene Mindestlohn zunächst unter der Schwelle von 15 Euro pro Stunde, dennoch sieht Richter in der Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde bereits ab 1. Januar 2026 eine erhebliche Bedrohung für viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere im Obst-, Gemüse- und Weinbau. „Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe. In den vergangenen fünf Jahren ist die Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst um bis zu 15 Prozent zurückgegangen“, warnt Richter. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns würde diesen Trend verstärken und zahlreiche Betriebe zur Aufgabe zwingen – mit dramatischen Folgen für Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Richter appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine differenzierte Regelung einzusetzen: Für saisonale Beschäftigungen solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten. Steige der gesetzliche Mindestlohn zukünftig auf über 16,03 Euro brutto pro Stunde, solle für saisonale Tätigkeiten ein Satz von 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gelten. Diese Regelung sei notwendig, um die bäuerlichen Familienbetriebe und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland zu sichern. „Andernfalls droht nicht nur ein Rückzug der Landwirtschaft aus bestimmten Kulturen, sondern auch der Verlust regionaler Arbeitsplätze und eine verstärkte Abhängigkeit von Importen – oftmals aus Ländern mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards“, so Richter weiter.
Richter verweist zudem auf das Ziel der Bundesregierung, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse auszubauen – ein Ziel, das durch die geplanten Maßnahmen konterkariert werde. Durch eine faire und realitätsnahe Ausgestaltung des Mindestlohns könnten nicht nur regionale Strukturen erhalten, sondern auch klimaschädliche Transporte und Importe vermieden werden.
Presse BWV Rheinland-Nassau
|