Terminvorschau der 27. Kalenderwoche 2025 LG Trier
Trier (red/boß) In der 27. Kalenderwoche 2025 gibt es beim Landgericht Trier drei neu beginnende Verfahren bezüglich versuchtem Mord, Unterbringung in der Psychiatrie und Sprengstoffexplosion sowie fünf Fortsetzungsverfahren unter anderem wegen Totschlags, Erpressung, Bandenbetrugs und Brandstiftung.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 30-jährigen Angeklagten zur Last, im Januar 2025 im Eifelkreis Bitburg-Prüm einen versuchten Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem es am Vorabend zur Trennung gekommen war, soll der Angeklagte seine Ehefrau nach dem Besuch eines Gottesdienstes überraschend von hinten angegriffen und in Tötungsabsicht mehrfach auf sie eingestochen haben. Der Angriff wurde durch das Einschreiten eines Zeugen beendet. Die Geschädigte überlebte schwer verletzt.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 27-jährigen Beschuldigten zur Last, zwischen April 2022 und Oktober 2024 in sieben Fällen verschiedene Nötigungs- und Körperverletzungsdelikte begangen zu haben. Der Beschuldigte soll dabei aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.
Der Beschuldigte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in einstweiliger Unterbringung.
3. Strafverfahren 4 KLs 8141 Js 4235/25 – 4. Große Strafkammer (Vorsitz: VRLG Dr. Meyer)
Termine:
30.06.2025, 9:00 Uhr und 04.07.2025, 9:00 Uhr
Gegenstand des Verfahrens:
u.a. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion
Verteidiger:
Rechtsanwalt Kreuter, Trier
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 30-jährigen Angeklagten zur Last, sich zwischen Juli 2021 und Januar 2025 im Landkreis Trier-Saarburg unerlaubt in den Besitz von explosionsgefährlichen Stoffen verbracht und zuletzt fahrlässig eine Explosion herbeigeführt zu haben. Er soll in seiner Dachgeschosswohnung Rohrbomben und Material zum Bau von Rohrbomben und zur Herstellung von Schwarzpulver gelagert haben. Dann soll er durch unsachgemäßes Hantieren mit Schwarzpulver eine Explosion verursacht haben, bei der er selbst leicht verletzt und ein Sachschaden in Höhe von ca. 20.000,00 € verursacht wurde. Der Angeklagte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben.
Der Angeklagte befindet sich in einstweiliger Unterbringung.