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24.06.2025

Rechnungshof prüft SWR: Studioabläufe und Personaleinsatz verbessern - Kosten eindämmen

Speyer (red/boß) Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat die wirtschaftliche Lage des SWR für die Jahre 2019 bis 2022 geprüft. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf den Fernsehproduktionsstudios und der Programmverbreitung.

Prüfungskonzept und -bericht wurden zwischen den Rechnungshöfen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg abgestimmt, die gemeinsam den SWR prüfen.

Zur wirtschaftlichen Lage des SWR ist anzumerken, dass sich 2021 erstmals ein negatives Eigenkapital in Höhe von -161 Mio. € ergab, welches sich 2022 auf -232,7 Mio. € erhöhte. Auch wenn sich die Eigenkapitalsituation derzeit wieder verbessert, aufgrund des vorhandenen Vermögens keine Finanzierungs- bzw. Liquiditätsprobleme bestehen und der SWR als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht insolvenzfähig ist, sieht der Rechnungshof ein negatives Eigenkapital kritisch.

Die Fernsehproduktionsstudios an den Standorten Stuttgart, Mainz und Baden-Baden wiesen teilweise deutliche belegungsfreie Zeiten auf. Der Rechnungshof hat dem SWR empfohlen zu prüfen, wie er nicht mehr benötigte Studios dauerhaft anders nutzen kann. Im Februar 2025 hatte der SWR angekündigt, die bislang in Eigenproduktion hergestellten „Tatort”-Reihen und die regionale Serie „Die Fallers“ sowie die Unterhaltungsformate „Sag die Wahrheit“, „Tigerenten Club“ und „Schlager-Spaß mit Andy Borg“ ab 2026 schrittweise an externe Produktionsfirmen zu vergeben und Studioflächen am Standort Baden-Baden zu reduzieren.

Der SWR sollte weitere regelmäßig produzierte Sendungen mit einem Produktionskonzept standardisieren und damit den Personalbedarf optimieren. Ein schneller Wechsel zwischen verschiedenen Sets wäre damit ohne nennenswerte Umbaumaßnahmen möglich.

Der Rechnungshof begrüßt die vom SWR geplante Umstellung der Produktionstechnik auf eine standortübergreifende, IT-basierte Produktionsweise im Fernsehbereich. In den Fernsehstudios des SWR werden auch Magazine von anderen ARD-Anstalten produziert. Der SWR sollte sich innerhalb der ARD dafür einsetzen, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ARD-Magazine nur bei einer Landesrundfunkanstalt produziert werden. Ebenso sollte der SWR seine Sportsendung am Sonntagabend für Baden-Württemberg und für Rheinland-Pfalz nicht im wechselnden Rhythmus in Stuttgart und Mainz produzieren. Durch einen festgelegten Produktionsort oder eine standortübergreifende Produktionsweise könnten Doppelstrukturen abgebaut, der Personaleinsatz optimiert und Standardisierungen besser umgesetzt werden.

Der SWR verbreitet sein Programm über die Ausspielwege Terrestrik, Kabel, Satellit und Internet. Indem er die terrestrische UKW-Hörfunkverbreitung und damit den parallel laufenden Betrieb von UKW und DAB+ beendet, könnte allein er mindestens 4 Mio. € jährlich einsparen. Zudem würde sich der CO2-Ausstoß um rd. 1.605 t im Jahr verringern. Der Rechnungshof empfiehlt, die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Die terrestrische Fernsehverbreitung erfolgt über DVB-T2. Diese ist in Relation zu den empfangenden Haushalten der mit Abstand teuerste Verbreitungsweg. Die DVB-T2-Verbreitung von Standorten, an denen private Fernsehanbieter kein Programm ausstrahlen, sollte daher eingestellt werden. Hiervon wäre nur eine geringe Zahl von Haushalten betroffen, die auch andere Empfangswege nutzen könnten. Der SWR könnte jährlich 1,2 Mio. € einsparen.

Die Fernseh- und Hörfunkprogramme des SWR werden auch über Kabel von verschiedenen Netzbetreibern gesendet. Der SWR sollte bei der Kabelverbreitung des Fernsehprogramms darauf hinwirken, spätestens nach dem Ende der jeweiligen Laufzeit der ARD-weiten Verträge mit den Kabelnetzbetreibern die Verbreitung im SD-Standard zu beenden. Freiwerdende Übertragungskapazitäten sollten die ARD-Anstalten nutzen, um Preissenkungen zu erreichen.

Die zunehmende Nutzung der online angebotenen Inhalte (z. B. über das Internet oder Apps) führt zu größeren Datenmengen und damit zu höheren Onlineverbreitungskosten. Zudem nimmt die Datenmenge auch dann zu, wenn Qualitätsstandards wie etwa die Auflösung erhöht werden. Der Rechnungshof hat empfohlen, den Anstieg des Datenvolumens und der Kosten mit Komprimierungs- und weiteren Optimierungsverfahren zumindest abzuflachen und sich für eine ARD-weite Verwendung der Verfahren einzusetzen. Das Datenvolumen könnte um mindestens 20 % reduziert werden. Für die Ausstrahlung von Programmen in höheren Auflösungen sollte eine maximale Bitrate unabhängig von der Ausspielqualität festgelegt werden.

Der SWR hat mitgeteilt, die meisten Empfehlungen des Rechnungshofs seien umgesetzt oder die Umsetzung geplant. Die Optimierung der Studionutzung bei weiteren ARD-Sendungen sei auf Initiative des SWR angestoßen. Auf ARD-Ebene werde die Standardisierung von Produktionsprozessen geprüft. Dazu gehöre die ARD-weite Betrachtung der Studiolandschaft unter der Maßgabe einer möglichst wirtschaftlichen Belegung. Zur Beendigung des parallel laufenden Betriebs von UKW und DAB+ werde für die ARD ein Konzept für einen einheitlichen UKW-Ausstieg erarbeitet. Zu den Empfehlungen bei den Verbreitungskosten und der Verwendung von Komprimierungsverfahren hat der SWR angemerkt, dass diese Bereiche ARD-weit bearbeitet würden.

Den Abschließenden Bericht über diese Prüfung finden Sie hier.