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15.03.2025

Lebensgefahr auf den Bahngleisen in Trier

Trier (red/boß) Seit 3. März 2025 fahren wieder Personenzüge auf der Trierer Weststrecke mit den Bahnhöfen Trier-Hafenstraße, Trier-Pallien, Trier-West, Trier-Euren und Trier-Zewen. Mit Beginn der reaktivierten Weststrecke

wurden vermehrt Gleisüberschreitungen von Passanten festgestellt. Diese Abkürzung ist lebensgefährlich.
Die Bundespolizei Trier warnt eindringlich davor, Gleise an nicht dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren. Bei Annäherung eines Zuges bedeutet das Überqueren der Gleise in diesem Bereich akute Lebensgefahr.
Das Betreten von Bahnanlagen und Gleisen darf nur an dafür vorgesehenen Stellen erfolgen - dies unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht.
Unerlaubtes Überqueren der Gleise kann eine Straftat darstellen, in jedem Fall handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
In Ergänzung zu den bisher erfolgten Überwachungen im bahnpolizeilichen Bereich wird auch die reaktivierte Weststrecke infolge der geschilderten Brisanz zu unregelmäßigen Zeiten verstärkt bestreift.

Presse Bundespolizei Trier