Terminvorschau der 11. Kalenderwoche 2025 LG Trier - Verfahren gegen Bundespolizisten wegen Vorfall in Prüm wird am 19.3. fortgesetzt
Trier (red/boß) In der 11. Kalenderwoche 2025 gibt es beim Landgericht Trier zwei neu beginnende Strafverfahren wegen schweren Raubes und BTM sowie drei Fortsetzungsverhandlungen wegen Körperverletzung, Bandendiebstahls und Kindesmissbrauchs.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 33-jährigen Angeklagten 14 zwischen November 2023 und August 2024 in Trier begangene Straftaten zur Last. So soll er u.a. im Juli 2024 mit einer Gruppe unbekannter Mittäter, von denen einer mit einem Messer bewaffnet war, drei Personen mit einer Schreckschusspistole bedroht haben, um von ihnen den Aufenthaltsort einer weiteren Person, die dem Angeklagten zuvor Betäubungsmittel und Geld gestohlen hatte, zu erfahren. Der Angeklagte soll zwei dieser Personen dabei mit dem Kolben der Schreckschusspistole ins Gesicht geschlagen haben, wodurch sie jeweils verletzt wurden. Einem der beiden Geschädigten soll der Angeklagte dabei zudem Marihuana, 50,00 € Bargeld und ein Mobiltelefon weggenommen haben. Darüber hinaus wird dem Angeklagten vorgeworfen, in zwei Fällen Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation öffentlich verwendet, in vier Fällen während der Führungsaufsicht gegen Weisungen verstoßen, in zwei Fällen Diebstähle – in einem Fall durch Entwendung eines Kfz - begangen, in zwei Fällen vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein und dabei einmal zusätzlich eine Fahrerflucht begangen sowie in einem Fall unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Zudem soll er im Rahmen seiner Festnahme einen Polizeibeamten durch einen Schlag mit dem Ellenbogen ins Gesicht verletzt haben. Die Angeklagte ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 42-jährigen Angeklagten das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in elf Fällen zur Last, wobei er in zwei dieser Fälle mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben und dabei in einem Fall eine Schusswaffe bei sich geführt haben soll. Der Angeklagte soll sich zwischen Dezember 2023 und September 2024 in der Südeifel als Betäubungsmittelhändler betätigt haben. Er soll dabei Betäubungsmittel, insbesondere Amphetamin und Cannabisprodukte, von einem Betäubungsmittelhändler aus dem Raum Koblenz angekauft und dann gewinnbringend weiterverkauft haben. Die Betäubungsmittel soll er dabei in seiner Wohnung verwahrt haben. Bei seiner Festnahme wurden in seiner Wohnung 43 Ecstasytabletten, 1,6 Kilogramm Marihuana, 852 Gramm Haschisch und 12.430,00 € Bargeld aufgefunden. In unmittelbarer Nähe der Betäubungsmittel wurden zudem sieben Klappmesser, eine Schusswaffe Kaliber 7,65 mm und ein mit sechs Patronen geladenes Magazin aufgefunden. Die Angeklagte ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 1 KLs 8016 Js 27132/19 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termin:
10.03.2025, 9:30 Uhr
Erster Termin
06.02.2025
Weiterer Termin:
19.03.2025
Gegenstand des Verfahrens:
Körperverletzung im Amt
Verteidiger:
Rechtsanwalt von Dahlen, Düsseldorf
2. Strafverfahren 1 KLs 8032 Js 37312/24 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)