Im Namen des Volkes - Terminvorschau der 6. Kalenderwoche 2025 des Landgerichtes Trier
Trier (red/boß) In der 6. Kalenderwoche 2025 gibt es beim Landgericht Trier zwei neu beginnende Strafverfahren wegen BTM und Körperverletzung im Amt sowie drei Fortsetzungsverhandlungen wegen schweren Bandendiebstahls, Vergewaltigung und räuberischer Erpressung.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
Neu beginnende Strafverfahren
Allgemeiner Hinweis:Der Inhalt der Sachverhaltsschilderungen basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Strafverfahren 1 KLs 8031 Js 28651/24 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termin:
03.02.2025, 9:30 Uhr
Weiterer Termin:
18.02.2025
Gegenstand des Verfahrens:
Verbrechen nach § 29a BtMG
Verteidiger:
Rechtsanwalt Yücel, Kreuzau
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Angeklagten vor, zwischen April und September 2024 einem anderen beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Hilfe geleistet zu haben. Der Angeklagte soll als Kurier für einen Betäubungsmittelhändler aus dem Raum Koblenz tätig gewesen sein und dabei insgesamt 32 Kurierfahrten vorgenommen haben, bei denen er Amphetamin und Cannabisprodukte an Kunden u.a. in Herforst und Wittlich auslieferte. Der Angeklagte soll durch die Taten 31.000,00 € erlangt haben. Der Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
2. Strafverfahren 1 KLs 8016 Js 27132/19 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termin:
06.02.2025, 9:30 Uhr
Weitere Termin:
20.02.2025 26.02.2025 10.03.2025 19.03.2025
Gegenstand des Verfahrens:
Körperverletzung im Amt
Verteidiger:
Rechtsanwalt von Dahlen, Düsseldorf
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Angeklagten vor, am 9. September 2019 in Prüm im Rahmen seiner Tätigkeit als Bundespolizist als Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes mittels einer Waffe und mittels eines gefährlichen Werkzeugs eine Körperverletzung begangen zu haben. Am Tattag beabsichtigte der Angeklagte zusammen mit Kollegen in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze eine Fahrzeugkontrolle durchzuführen. Der Fahrer des zu kontrollierenden Fahrzeugs missachtete jedoch die Signale der Polizeibeamten und entzog sich der Kontrolle durch Flucht. Die Polizeibeamten nahmen mit zwei Fahrzeugen die Verfolgung auf, bei der es zu hohen Geschwindigkeiten und mehreren gefährlichen Fahrmanövern des flüchtenden Fahrzeugs kam. Die Verfolgung führte bis in das Stadtgebiet von Prüm, wo das flüchtende Fahrzeug beim Einfahren in einen Kreisverkehr ins Schleudern geriet und sich quer stellte, woraufhin das Polizeifahrzeug, in dem sich der Angeklagte als Beifahrer und ein Kollege als Fahrer befanden, mit dem Fluchtfahrzeug kollidierte. Der Angeklagte und sein Kollege erlitten hierbei Verletzungen. Bei der sich anschließenden Festnahme des Fahrers des flüchtenden Fahrzeugs soll der Angeklagte ohne rechtfertigende oder entschuldigende Gründe auf diesen mit einem Schlagstock eingeschlagen und auf ihn eingetreten haben, wodurch der Geschädigte multiple Prellungen erlitten haben soll. Zum Zeitpunkt der Vornahme der Schläge und Tritte soll der Geschädigte, der auf dem Boden liegend vom Kollegen des Angeklagten gefesselt wurde, keinen bzw. allenfalls Widerstand niederschwelliger Natur geleistet haben.
Der Angeklagte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
II. Fortsetzungsverhandlungen
1. Strafverfahren 2a KLs 8032 Js 35953/23 jug – 1. Große Jugendkammer (Vorsitz: VRLG Köhler)