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15.01.2025

Leserservice: Vogelgrippe und Maul- und Klauenseuche im Anmarsch

Bitburg/Mainz (red/boß) Deutschlandweit wurde in den letzten Monaten eine stetige Zunahme der Geflügelpest-Fallzahlen festgestellt. Auch in Rheinland-Pfalz wurde kürzlich in einer Kleinsthaltung der Ausbruch der Seuche bestätigt.

„Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder.
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Vogelgrippe/Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Vögeln. Neben Geflügel-Tierhaltungen (Hühner, Puten, Gänse) befällt die Krankheit auch Zier- und Wildvögel. Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden (pathogenen) Variante bestehen. Zu den typischen Symptomen der Geflügelpest gehören Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Legeleistung, Blauverfärbung der Haut und eine hohe Sterblichkeitsrate.
In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass hochpathogene Influenzaviren extrem leicht und schnell verbreitet werden und somit hohe wirtschaftliche Schäden entstehen.

Um daher einen möglichen Eintrag des Virus schnell erkennen bzw. ausschließen zu können, gilt für alle Geflügelhaltungen, dass beim Auftreten von erhöhten Sterberaten und erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Vorliegen der Geflügelpest abzuklären ist. Zusätzlich sollte das Veterinäramt informiert werden, um eine rasche Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zu gewährleisten.

Mehr unter www.bitburg-pruem.de (Auswahl „Bürgerservice“, Verwaltungsleistungen A-Z, Suchbegriff „Geflügelpest“) oder www.mkuem.rlp.de (Rubrik „Tiergesundheit“). Gerne steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung auch telefonisch (06561 15-5320 und -5322) zur Verfügung.

Informationen zum Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland

Auf Grund des jüngsten Ausbruchs in einem Büffelbestand in Brandenburg hat Deutschland den Freiheitstatus in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche verloren. Hiermit gehen weitreichende Verbringungseinschränkungen bezüglich des Handels lebender Tiere, tierischer Erzeugnisse und Nebenprodukte in Drittländer, aber auch innerhalb der EU, einher.

Bei der Maul- und Klauenseuche handelt es sich um eine schnell und leicht übertragbare Virusinfektion, die insbesondere bei Wiederkäuern und Schweinen auftritt. Neben einer unmittelbaren Infektion von Tier zu Tier besteht auch die Gefahr einer indirekten Übertragung durch den Menschen auf Grund mangelhafter Desinfektion von Händen, Kleidung und Fahrzeugen.

Für den Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine Gefahr dar. Verbraucher können unverändert Konsummilch, Milchprodukte und Fleisch bedenkenlos verzehren.

Bei den Tieren hingegen äußert sich eine Infektion insbesondere durch die Störung des Allgemeinbefindens, wie Fieber, Appetit- und Teilnahmslosigkeit, sowie durch Auftreten von Entzündungserscheinungen in Form von Blasenbildung im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches, der Zunge, der Klauen als auch im Euterbereich. Zumeist kann auch ein vermehrter Speichelfluss, der Rückgang der Milchleistung sowie eine Lahmheit festgestellt werden.

Um einen Eintrag der Seuche in Tierbestände zu verhindern, sollten folgende Punkte nicht nur von Tierhaltern, sondern der gesamten Bevölkerung berücksichtigt werden:

• Zur Vermeidung möglicher indirekter Übertragungen auf heimische Klauentiere soll auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch, Käse oder Tiertrophäen aus dem Urlaub verzichtet werden.
• Küchenabfälle und Essensreste dürfen nicht an Klauentiere verfüttert werden.
• Tierhalter sollten ihre Bestände vor Eintragungen durch betriebsfremde Personen, wie zum Beispiel Tierärzte, Besamungstechniker sowie sonstige Personen, mit Hilfe der Bereitstellung und Nutzung betriebseigener Schutzkleidung bzw. Desinfektionsmaterial schützen.

Weitere Informationen, auch zur aktuellen Seuchenentwicklung, sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (https://bmel.de) veröffentlicht. Bei Fragen insbesondere zu den derzeitigen Verbringungsbeschränkungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung auch telefonisch (06561 15-5320 und -5322) zur Verfügung.

Presse Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm