28.11.2024
Positionspapier des Bauern- und Winzerverbandes zum Wolfsmanagment
Bad Neuenahr (red/boß) Im Jahr 2023 wurden in Rheinland-Pfalz nachweislich 43 Nutztiere, überwiegend Schafe, durch Wölfe gerissen, insgesamt 70 wurden geschädigt. Im Jahr 2024 nimmt die Wolfsdichte weiter zu. Der Wolf
ist nicht mehr in seinem Bestand gefährdet. Mittlerweile befinden sich im Westerwald drei und im Hunsrück ein weiteres Rudel. Die Wolfsnachweise in anderen Regionen nehmen ebenfalls deutlich zu. Das hat Auswirkungen auf die Nutztierhaltung und die Hobbytierhaltung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau fordert die Umweltminister der Bundes- und Landesregierungen auf, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um der Weidewirtschaft - vor allem in Mittelgebirgs- und Grünlandregionen - eine nachhaltige Zukunft zu ermöglichen und somit auch der unverzichtbaren Artenvielfalt, Biodiversität und Kulturlandschaft endlich gerecht zu werden. Ohne die Weidetierhaltung keine artenreiche Kulturlandschaft in den Mittelgebirgen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten hatte und hat seine Gründe. Ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln steht in keinem Zusammenhang zum jeweiligen Schutzziel der Gebiete und kann sich sogar kontraproduktiv auswirken, wenn beispielsweise Bodenbrüter durch die mechanische Unkrautbekämpfung gefährdet werden. Qualitätseinbußen stellen zudem die Existenz vieler in Schutzgebieten wirtschaftenden Betriebe in Frage, obwohl für den Umwelt- und Naturschutz kein nennenswerter Gewinn zu erkennen ist. Bei der Ausweisung der Schutzgebiete gab es die eindeutige Zusicherung von Politik und Naturschutz, die Bewirtschaftung fortführen zu können. Außerdem fordert der landwirtschaftliche Berufsstand mehr Berücksichtigung seiner Anliegen beim Hochwasserschutz.
Der Bauern- und Winzerverband fordert daher eindringlich 1. die vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts in Deutschland zur Regulierung des Wolfsbestandes, 2. die Festlegung einer bundes- und rheinland-pfalzweiten Obergrenze für die Anzahl der Individuen auf Basis des guten Erhaltungszustandes, 3. die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zu einem länderübergreifenden Monitoring und Feststellung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes, 4. die Umstufung des Wolfes von Anhang IV zu Anhang V in der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene sowie eine Herabstufung des Schutzstatus im Rahmen der Berner Konvention. Das hohe Schutzniveau ist nicht mehr geboten, der Wolf in seinem Bestand längst nicht mehr gefährdet, 5. Pflanzenschutzmaßnahmen müssen fachgerecht auf allen landwirtschaftlichen und weinbaulichen Flächen möglich sein – auch in Schutzgebieten, 6. Wirkstoffe müssen verstärkt zugelassen bleiben, um Resistenzen und damit erhöhten Pflanzenschutzmitteleinsatz zu verhindern. Schadorganismen müssen auch in Schutzgebieten effektiv bekämpft werden können, 7. Hochwasserschutz muss in Abstimmung mit den betroffenen Landwirten und Winzern durchgeführt werden. Die Retentionsflächen müssen einem Hochwasser effektiv begegnen können.
Presse Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau Marco Weber begrüßte am Rande einer Bauern-Demonstration die Entscheidung, den Wolf zum Abschuss freizugeben und zeigte kein Verständnis dafür, dass dagegen bereits Klagen angekündigt worden seien.
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