28.11.2024
Kommunalbericht 2024: rheinland-pfälzische Kommunen nach Jahren mit Überschüssen wieder im Minus
Die rheinland-pfälzischen Kommunen schlossen das Jahr 2023 in der Gesamtbetrachtung mit einem Defizit ab – dem ersten seit 2016. Sondereffekte ließen die Steuereinnahmen zuletzt stark schwanken. Steigende Ausgaben
und ungünstige Konjunkturaussichten setzen die Kommunalfinanzen zunehmend unter Druck. Die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen 2023 deutlich stärker als die Einnahmen. Wie die hohen Überschüsse der Vorjahre war das Gesamtdefizit (-553 Mio. €) überwiegend durch den Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen der Städte Mainz und Idar-Oberstein bedingt.
Die Personalausgaben lagen erstmals über 4 Mrd. €, dicht gefolgt von den Sozialausgaben. Personal und Soziales beanspruchten zwei Drittel der Einnahmen aus Steuern und laufenden Landeszuweisungen.
Die Gesamtverschuldung und die Verschuldung aus Liquiditätskrediten gingen leicht zurück. Dennoch blieb Rheinland-Pfalz das Flächenland mit der höchsten kommunalen Verschuldung je Einwohner.
Eine Verbesserung ihrer Finanzlage erwarten viele Kommunen nicht, im Gegenteil: Für 2024 gingen 61 % der Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte davon aus, den Haushaltsausgleich zu verfehlen. Nach dem Planungsstand zur Jahresmitte erwarteten dies sogar fast 80 % für 2025.
Die dringend gebotene Haushaltskonsolidierung bedarf neben kommunalen Eigenanstrengungen und einer stringenten Kommunalaufsicht auch struktureller Maßnahmen. Das betrifft insbesondere eine konsequente Aufgabenkritik mit dem Ziel der Beschränkung auf das finanziell Machbare sowie die Schaffung leistungsfähiger Kommunal- und Verwaltungsstrukturen.
Diese und weitere Aspekte der rheinland-pfälzischen Kommunalfinanzen behandelt der Kommunalbericht 2024. Weitere Themen des Berichts:
Beitrag Nr. 2: Wie die Kommunen müssen auch die kommunalen Unternehmen wirtschaftlich und sparsam agieren. Prüfungen des Rechnungshofs zeigen, wo dies z. B. bei der Steuerung von Beteiligungen, dem Aufwand für Geschäftsführungen und der Personalwirtschaft dieser Unternehmen nicht der Fall war. Beitrag Nr. 3: Öffentliche Auftraggeber vergeben finanziell bedeutsamere Planungsleistungen regelmäßig in Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahme- oder Planungswettbewerb. Zwar gingen Planungswettbewerbe in der Regel mit höheren Kosten als Teilnahmewettbewerbe einher. Den Mehrkosten stand allerdings auch eine Reihe von Vorteilen gegenüber. Beitrag Nr. 4: Wenn Nachwuchskräfte der Kommunalverwaltungen nach ihrer Ausbildung oder einer Fortbildung den Job wechseln, waren die teils erheblichen Aus- und Fortbildungskosten vergeblich. Der Beitrag zeigt anhand aktueller Prüfungsergebnisse auf, wie die Kommunen dieses Risiko reduzieren können und müssen. Beitrag Nr. 5: Kommunen haben ihre Personalausstattung auf den Bedarf zu beschränken. Obwohl geeignete Arbeitshilfen vorliegen, beauftragten manche Kommunen private Dritte mit Personalbedarfsermittlungen. Diese wiesen teilweise erhebliche Qualitätsmängel auf.
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