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23.05.2024

Beihilfen für diagnostische Untersuchungen auf bestimmte Tierseuchen

Koblenz (red/boß) Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben, für die das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen gewährt.

So trägt das Land beispielsweise die Kosten für diagnostische Untersuchungen (ausgenommen Handelsuntersuchungen) des Landesuntersuchungsamtes auf Tierseuchen wie beispielsweise Tollwut, Afrikanische Schweinepest oder Geflügelpest.
Für Hobby-Tierhaltungen werden die Beihilfen grundsätzlich gewährt. Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen dagegen müssen eine Beihilfe-Erklärung abgeben. Liegt diese Erklärung nicht vor, muss das Landesuntersuchungsamt den Einsendern die Untersuchungskosten in vollem Umfang in Rechnung stellen. Die Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn aktuell keine Beihilfe erwartet wird. Sie gilt bis auf Widerruf.

Die Beihilfe-Erklärung sowie weitere Informationen auf der LUA-Homepage.