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15.04.2024

Mordprozess im Fall Steffen Braun beginnt am 15. April vor dem Trierer Landgericht

Trier/Gerolstein (red/boß) In der Mordsache Steffen Braun aus Gerolstein wird das Hauptverfahren vor dem Landgericht Trier - 2. Strafkammer (1. Große Jugendkammer als Schwurgerichtskammer) – am 15.4. um 9 Uhr eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt den drei Angeklagten nachfolgenden Sachverhalt zur Last:
Die 35-jährige Angeklagte T1 war die Lebensgefährtin des Opfers. Sie lebte unter anderem mit ihrem Sohn, dem Angeklagter T2, unter gemeinsamer Wohnanschrift in Gerolstein. Der Angeklagter T3 ist ein Freund der Familie und Verwandten des Sohnes.
Ende des Jahres 2022 sollen die Angeklagten übereingekommen sein, das Opfer bei geeigneter Gelegenheit zu töten und seine Leiche zu vergraben. Nachdem es am 30.12.2022 in dem gemeinsam bewohnten Haus zu einem Streit zwischen dem späteren Tatopfer und seiner Lebensgefährtin gekommen war, sollen die beiden 16-jährigen Angeklagten dem 53-Jährigen im Haus aufgelauert, ihn mit zahlreichen Schlägen mit gefährlichen Gegenständen attackiert und ihn mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben. Das Tatopfer verstarb infolge der durch die Schläge erlittenen schweren Kopfverletzungen und Erstickens. Die 35-jährige Lebensgefährtin, der zur Last gelegt wird, an der Planung der Tat mitgewirkt zu haben, soll während der Ausführung der Tat teilweise anwesend gewesen sein, ohne sich jedoch eigenhändig an der Gewaltausübung zu beteiligen.
Am Folgetag, dem 31.12.2022, sollen die Angeklagten den Leichnam mit dem Pkw des Tatopfers gemeinsam in ein Waldstück zwischen Rockeskyll und Hohenfels-Esslingen (Landkreis Vulkaneifel) verbracht und im Wald vergraben haben.
Das Fahrzeug, mit dem die Leiche abtransportiert worden war, sollen die Angeklagten in der Nacht vom 02. auf den 03.01.2023 gemeinschaftlich in ein Waldstück zwischen Wittlich und Greimerath gefahren und es dort mit Benzin als Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben, um die Spuren der Tat zu beseitigen.
Gegen die beiden 16-Jährigen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht des gemeinschaftlichen Mordes. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Tötung aus, da sich das Tatopfer im Tatzeitpunkt keines Angriffs versehen habe und infolgedessen wehrlos gewesen sei. Der Lebensgefährtin wird Mittäterschaft an der Tat zur Last gelegt. Da jedoch nach bisher vorläufiger Einschätzung nicht hinreichend feststellbar erscheint, dass die Angeklagte Kenntnis von der heimtückischen Vorgehensweise der beiden Mitangeklagten hatte, ist gegen sie Anklage wegen gemeinschaftlichen Totschlags erhoben worden. Wegen des Inbrandsetzens des Fahrzeugs besteht gegen die drei Angeklagten zudem der Tatverdacht der Brandstiftung.
Der Lebensgefährtin und deren 16-jährigen Sohn werden darüber hinaus in der Anklage strafbare Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Mit Beschluss vom 14.02.2024 hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Trier als Jugendkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Trier zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Trier - 2. Strafkammer (1. Große Jugendkammer als Schwurgerichtskammer) – eröffnet.
Der Angeklagte T2 ist strafrechtlich bereits zuvor in Erscheinung getreten. Alle drei Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Presse Landgericht Trier


Der ausgebrannte Fiesta des Tatopfers