05.12.2023
Im Namen des Volkes: Landgericht Trier spricht Urteil in der Mordsache Hersdorf
Trier/Hersdorf (red/boß) Die Angeklagten sind schuldig des Mordes in Tateinheit des Raubes mit Todesfolge (siehe untenstehender Artikel). Es werden verurteilt: Der 27-jährige Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Außerdem wurde bei ihm die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Nebenkläger entstandenen notwenigen Auslagen.
Der 21-jährige Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren verurteilt. Hinsichtlich des jüngeren Angeklagten wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |