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04.12.2023

Leserbrief von Karl Hüppeler aus Esch zum Umrüstungsvertrag mit Westenergie

Handlungsbedarf - durch Täuschung geschlossene Verträge gelten rückwirkend als nicht zustande gekommen - wird erst ein Bürgerbegehren die Sachlage klären? Wann wird der Ortsbürgermeister von Esch

die Vertragsanfechtung des durch nachgewiesene Täuschung geschlossenen Umrüstungsvertrags mit der Westenergie AG vom 19.11.2021 in die Wege leiten, damit das abgeschlossene Geschäft rückwirkend als nicht zustande gekommen gilt? Das "Escher Modell" ist auf vorsätzliche Täuschung der steuerzahlenden Bürger angelegt, man möchte so von den total überteuerten Kosten (80.265 €) der LED-Leuchtmittel ablenken, die von der Ortsgemeinde zu tragen sind. Der Vertrag wurde mit der Absicht geschlossen, jährlich 8.536 € Ersparnis im Haushalt zu erzielen. So suggeriert man den Bürgern eine sehr hohe Einsparung, die tatsächlich mit der Angabe von 55 % Energieeinsparung durch Verbandsgemeindebürgermeister Böffgen niemals zu erreichen ist. Im Gegenteil reißt die Umrüstung ein riesiges Loch von jährlich minus 1.800 € in die Haushaltskasse. Amortisation Fehlanzeige. Wieso verteidigt Herr Boeffgen trotz erdrückender Faktenlage vehement diesen auf Täuschung beruhenden Vertrag?
 
Ist es auszuschließen, dass es auch in anderen Ortsgemeinden des Landkreises Vulkaneifel zu ähnlichen Vertragsabschlüssen gekommen ist und das Ganze sich zum Flächenbrand ausweitet? Laut Landrätin Gieseking ist der Erste Beigeordnete für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Ortsbürgermeister zuständig. Wer soll das verstehen? So wird ein Bürgerbegehren mit dem Thema Täuschung immer unausweichlicher, um letztendlich dem Verwaltungsgericht und nicht einem selbst maßgeblich beteiligten Ersten Beigeordneten oder einer voreingenommenen Verbandsgemeinde die Entscheidung zu überlassen, was denn rechtens ist. Warum ist die Kommunalaufsicht nicht zuständig? Sie untersagte im direkten Zusammenhang laut Herrn Boeffgen die Aufnahme von Kommunalkrediten zur Umrüstung und zwang so die Ortsgemeinden dazu, Kredite mit vierfach erhöhtem Zinssatz (0,9 % zu 3,7 %) aufzunehmen, wo bleibt da die Sinnhaftigkeit?
 
Wollte man damit einem langjährigen und vertrauensvollen Partner eine zusätzliche Gefälligkeit erweisen? Reichte die Billigung viel zu hoher Kosten für die LED-Lampen nicht aus? In Esch zahlt man sagenhafte 577 € das Stück, wer außer der Kommune hätte sich so über den Tisch ziehen lassen? Was werden die über das Landestransparenzgesetz (30-tägige Frist endet am 8.12.2023) von der Verbandsgemeinde angeforderten Stromlieferverträge zutage fördern? Wird sich der Ortsbürgermeister von Esch mit seiner Ausrede von "vielfach gestiegenen Strompreisen" auch da die bewusste Täuschung der Bürger vorwerfen lassen müssen oder wird die Verbandsgemeinde nach Gründen suchen, der Öffentlichkeit den Inhalt dieser Verträge vorzuenthalten, weil man eine weitere unbequeme Wahrheit fürchtet?
 
Wird eine versagende Kommunalaufsicht nun endlich handeln und gegen die bislang ignorierte Täuschung und deren Folgen vorgehen? Wer ersetzt den Ortsgemeinden den durch die Kommunalaufsicht verursachten Zinsschaden? Wie hoch werden die tatsächlichen von Westenergie den Ortsgemeinden in Rechnung gestellten kWh Strompreise der Jahre 2021/23 sein? Wird die Öffentlichkeit je die ganze Wahrheit einer bewusst stets unter dem Radar gehaltenen skandalösen kreisweiten Umrüstung erfahren?

Karl Hüppeler - Direkte-Demokratie-Vulkaneifel